Hallo an alle Spezialisten/innen!
Ich hab da einen kniffligen Malusfall:
Grundlage: DN erfüllt alle Malusvoraussetzungen
DN wurde Mitte Juli 2009 entlassen, damals kein Malus, da Entlassung aus Sicht des DG gerechtfertigt.
Jetzt gibt es natürlich Vergleichsforderungen, DG will eine Einigung um Verfahren zu vermeiden
Wenn die Entlassung rückwirkend nicht gerechtfertigt war, fällt also wieder der Malus an, eine Kündigungsentschädigung würde aber das Ende der Pflichtversicherung bis 30.09.09 verlängern.
Ab 01.09.09 wird jedoch die Malusregelung gestrichen, muss ich dann für dieses DN doch wieder keinen Malus entrichten???
Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung!
LG
Martina