biggi

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  • als Antwort auf: Nachzahlung für Vorjahre #22528
    biggi
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      Lieber Roland!

      Danke für die promte Antwort.

      Gott sei Dank kommen solche Dinge nicht so häufig vor, da ist man sich dann unsicher.

      Liebe Grüße

      Biggi

      P.S.: Ist so eine Nachzahlung für jemanden, der jetzt in Bildungskarenz ist und daneben geringfügig arbeitet ein Problem? Da müsste ich die NZ dem karenzierten BV zuordnen und nicht zusammen mit dem gf. Gehalt zahlen

      als Antwort auf: U-Bahnsteuer, Wr. Dienstgeberabgabe #23135
      biggi
      Teilnehmer

        Liebe Jenny!

        Solange der DN bei Euch beschäftigt ist und Gehalt bezieht, muss UB-Steuer gezahlt werden.

        Liebe Grüße und schönes Wochenende

        Biggi

        als Antwort auf: 24. und 31. 12. #23002
        biggi
        Teilnehmer

          Hallo Gaby und Roland!

          Wenn die halben Urlaubstage immer so gehandhabt wurde, auch ohne KV, gibt es da nicht eine Betriebsübung, die man nicht so leicht ändern kann??

          Ich würde das so sehen, aber ich bin jetzt nicht so die Spezialistin.

          Liebe Grüße und schönes Wochenende

          Biggi

          als Antwort auf: Gehaltsvorschuss #23044
          biggi
          Teilnehmer

            Liebe Mimi!

            Es geht immer um den Gesamtbetrag, den der AN erhalten hat bzw. noch schuldig ist.

            So lange er über 7.300,- schuldig ist, muss SB gerechnet werden.

            Wenn er z.B. am 1.1.11 das neue Darlehen erhält und am 30.6.11 das alte zurückzahlt, so müssen für dieses 1/2 Jahr Zinsen als SB gerechnet werden, da das Gesamtdarlehen über 7.300,- ist.

            Erhält er das 2. Darlehen schon im Dezember, ist schon bis Jahresende SB zu rechnen.

            Wird das jetzige Darlehen nur verlängert oder nach Rückzahlung ein neues gewährt (bis 7300,-) gibt es keinen SB.

            Ich hoffe, Du siehst nun klarer.

            Liebe Grüße

            Biggi

            als Antwort auf: Gehaltsvorschuss #23046
            biggi
            Teilnehmer

              Liebe Mimi!

              Habe gerade nachgelesen: Nur 7.300,- sind steuerfrei.

              Für alles, was drüber ist, muss SB für Zinsen (3,5 %) gerechnet werden.

              Die Zinsen sind pro Jahr für den geschuldeten Betrag (nur den Anteil über 7.300,-) zu rechnen (kontokorrentmäßig).

              Wenn der AN nun nächstes Jahr 15.000,- schuldet, ist für 7.700,- SB zu rechnen.

              Wenn das Darlehen nur verlängert wird, sind nur 200,- SB-pflichtig.

              Ich hoffe, ich habe nicht zu verworren geschrieben.

              Liebe Grüße

              Biggi

              als Antwort auf: Einstufung Arbeiter KV Handel #22950
              biggi
              Teilnehmer

                Ja, am 1.1.20 ist er 10 Jahre in der Firma, auch wenn es nur 9 Jahre in der KV-Stufe sind.

                Liebe Grüße

                Biggi

                als Antwort auf: Einstufung Arbeiter KV Handel #22951
                biggi
                Teilnehmer

                  Liebe Sonja!

                  Im KV steht „mit einer Betriebszugehörigkeit bis zu … Jahren“, was für mich eindeutig heißt, dass es um die Jahre in der Firma geht, nicht um die Jahre in der KV-Stufe.

                  Es wurde bei uns auch immer nach Jahren in der Firma umgestuft.

                  Liebe Grüße

                  Biggi

                  als Antwort auf: Dienstgeberabgabe geringfügig Beschäftigte #22585
                  biggi
                  Teilnehmer

                    Liebe Lydia!

                    Im Arbeitsbehelf der GKK (ist auch auf der Homepage zu finden) findet sich folgender Absatz:

                    Dienstgeberabgabe – für die Beitragsgruppen N14/N24/L14/M24
                    Hat die Dienstgeberin/der Dienstgeber mehr als einen geringfügig Beschäftigten, ist die Summe der monatlichen
                    allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig Beschäftigten (DienstnehmerInnen
                    und freie DienstnehmerInnen) im Kalendermonat zu ermitteln. Übersteigt diese Summe das Eineinhalbfache
                    der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2010 € 549,50), hat die Dienstgeberin/der Dienstgeber
                    – zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag in der Höhe von 1,4 % – eine pauschalierte Abgabe in der
                    Höhe von 16,4 % zu entrichten.

                    Viele Grüße

                    Biggi

                    als Antwort auf: Abfertigung alt – Ratenzahlung – L16 #22947
                    biggi
                    Teilnehmer

                      Ganz richtig wäre die umständliche Lösung, aber die volle Besteuerung bei Austritt ist bei mir noch nicht beanstandet worden und wird, was ich weiss, auch von anderen praktiziert.

                      Es gibt noch ein Lohnverrechnungsforum http://www.ars.at/forum/, da finden sich auch Einträge zum Thema.

                      als Antwort auf: Abfertigung alt – Ratenzahlung – L16 #22945
                      biggi
                      Teilnehmer

                        Die einfachste Lösung ist, die Abfertigung beim Austritt voll zu versteuern und nur den Nettobetrag einzubehalten. Dadurch ist das L16 gleich beim Austritt vollständig und der DN abrechnungstechnisch abgeschlossen.
                        Ich habe eine Lohnart für „später auszuzahlende Abfertigung“, wo ich Nettobetrag der Raten eingebe.

                        Mit der Suchfunktion finden sich mehr Beiträge zum Thema.

                        als Antwort auf: Stichtag höhere Abfertigung #22906
                        biggi
                        Teilnehmer

                          Lieber Roland!

                          War auf Urlaub, habe mich deshalb noch nicht bedankt.

                          Wollte auf Nummer sicher gehen, damit ich keine falsche Auskunft gebe.

                          Die Anfrage war fiktives Datum, es geht um Pensionsplanung. Es wäre dumm, knapp vor dem Stichtag für höhere Abfertigung und Jubiläumsgeld auszutreten.

                          Liebe Grüße

                          Biggi

                          als Antwort auf: Frage zu Übungsbeispiel – Bitte um Hilfe #22535
                          biggi
                          Teilnehmer

                            Liebe Kollegen und Kolleginnen!

                            Im Buch „Ein Kind kommt“ aus dem LexisNexis-Verlag steht, dass die Kündigungs- und Entlassungsschutzbestimmungen des MSchG innerhalb der Probezeit nicht zur Anwendung kommen.

                            Man darf da nur nicht wegen der Schwangerschaft (Diskriminierung) kündigen.

                            Liebe Grüße

                            Biggi

                            als Antwort auf: Arbeits- und Entgeltbestätigung #22226
                            biggi
                            Teilnehmer

                              Liebe Namensvetterin!

                              Bei Deiner letzten A&E-Best. solltest Du ja den Zeitraum für die 50%-Zahlung angegeben haben.

                              Wenn der nicht gestimmt hat, würde ich telefonische Rücksprache mit der Krankenkasse halten.

                              Sonst ist nichts zu tun.

                              Liebe Grüße

                              Birgit

                              als Antwort auf: Jubiläumsgeld #21724
                              biggi
                              Teilnehmer

                                Danke nochmals.

                                Ich werde das Jubliäumsgeld nachzahlen.

                                Biggi

                                als Antwort auf: Jubiläumsgeld #21722
                                biggi
                                Teilnehmer

                                  Hallo Roland!

                                  Danke für die schnelle Antwort.

                                  Ich habe als Jubiläumstag einen Tag kurz vor Beginn der Karenz ausgerechnet.

                                  Da die DN damals ja nicht da war und keine Bezüge hatte, ist ihr auch nichts ausgezahlt worden.

                                  Meiner Meinung hätte ihr aber Jubiläumsgeld gebührt – da ja WH zählt -, was ich jetzt nachzahlen müßte.

                                  Liebe Grüße

                                  Biggi

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