biggi

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  • als Antwort auf: Urlaubsablöse als Urlaubsersatzleistung ausbezahlen #27532
    biggi
    Teilnehmer

      Warum sollen die Urlaubstage vorzeitig ausbezahlt werden?

      Wenn der MA Geld braucht, würde ich einen Vorschuss hergeben, der mit der Endabrechnung gegengerechnet wird. Die UEL wird dann ganz normal beim Austritt abgerechnet.

      Biggi

      als Antwort auf: Parkscheine/Fahrscheine #26249
      biggi
      Teilnehmer

        Bei uns laufen diese Dinge auch nur über die Kassa, außer Aussendienstmitarbeiter haben sie auf der Spesenabrechnung. Im Lohnprogramm ist das aber auch nur Spesenersatz.

        als Antwort auf: Langer Krankenstand #25039
        biggi
        Teilnehmer

          Habe im Arbeitsbehelf nachgelesen: Bei Entgeltfortzahlung steht, dass man, wenn man mind. 50 % des vorherigen Bezugs zahlt, die Krankenkassenbeiträge abführen muss.
          Weiters muss man ja auch Beiträge für die neue Abfertigung zahlen vom fiktiven Gehalt.
          Außerdem bekommt der DN ja statt dem Gehalt/Lohn Krankengeld von der Krankenkasse, wie schon MaHa geschrieben hat.

          Bei von vornherein geringfügig Beschäftigten muss man aufpassen wegen Abmeldung, da die ja kein Geld von der Krankenkasse erhalten.

          LG

          Biggi

          als Antwort auf: SV/LSt Tage bei Krankenentgelt #25028
          biggi
          Teilnehmer

            Mein Lohnprogramm kürzt die SV-Tage, wenn es keinen Krankenentgeltanspruch mehr gibt. D.h., wenn nur mehr 17 Tage 50%-Anspruch und dann nix mehr, dann 17 SV-Tage und 30 LSt.-Tage.

            Liebe Grüße

            Biggi

            als Antwort auf: Arbeitnehmerveranlagung 2016 #25020
            biggi
            Teilnehmer

              Es geht darum, was bei der Arbeitnehmerveranlagung alles eingereicht wird: Kirchenbeitrag, Pendlerpauschale, Kosten für Kinder, private Pensionsversicherung, außergewöhnliche Belastungen – da gibt es jeweils Gutschriften dafür.
              Bei geringem Einkommen gibt es Negativsteuer.
              Außerdem kann es auch durch unterschiedlich hohe Monatsverdienste bzw. Prämien zu einer Gutschrift kommen.
              Auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) gibt es das Steuerbuch 2016, wo drinsteht, was man bei der Arbeitnehmerveranlagung alles reinnehmen kann.

              Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen

              Biggi

              als Antwort auf: Sachbezug Firmen PKW, Abzug vom Brutto bzw. Nettolohn #24994
              biggi
              Teilnehmer

                SB funktioniert normal so:

                Gehalt z.B. 3000,-
                SB PKW z.B. 400,-

                Von 3400,- werden SV und LSt. berechnet und abgezogen, da kommt z.B. 2000,- heraus. Davon wird dann der SB wieder abgezogen und 1600,- ausbezahlt.

                Hoffe, das ist halbwegs verständlich.

                Biggi

                als Antwort auf: Halbe Urlaubstage oder wie regeln? #24959
                biggi
                Teilnehmer

                  Liebe Dani!

                  Habe jetzt im Arbeitsrechtsbuch vom Weiss-Verlag nachgelesen, dass lt. Rechtsprechung sogar stundenweiser Urlaubsverbrauch erlaubt ist, wenn er für den AN günstig ist.

                  D.h., dass AN-Wünsche bezüglich Urlaubsverbrauch nicht so schnell ungesetzlich sind.

                  Ich hoffe, Du hast eine gute Lösung gefunden.

                  Biggi

                  als Antwort auf: Feste Anstellung und Arbeitslosengeld #24965
                  biggi
                  Teilnehmer

                    Das AMS bietet eine Vielzahl an Förderungen für DN und DG – Alter, Kinderbetreuung, Ausbildung …

                    Das Netto klingt nach Teilzeit. Da könnte das AMS „auf Vollzeit ergänzen“.

                    Am besten die Bekannte fragen, in welchem Förderprogramm sie ist.

                    Biggi

                    als Antwort auf: Halbe Urlaubstage oder wie regeln? #24958
                    biggi
                    Teilnehmer

                      Liebe Dani!

                      Von Umwandlung steht nichts im Urlaubsgesetz (gar nicht erwähnt), da soll man U-Wochen verbrauchen, Einzeltage kommen da auch nicht vor.

                      Bei uns werden, wenn Leute öfter halbe Tage oder Stunden fehlen, die entstandenen Minusstunden mit Urlaub „gegenverrechnet“, natürlich im Einvernehmen mit dem DN.

                      Ich hoffe, Du kannst Dich einigen auf eine vorteilhafte Lösung.

                      Liebe Grüße

                      Biggi

                      als Antwort auf: Halbe Urlaubstage oder wie regeln? #24956
                      biggi
                      Teilnehmer

                        Liebe Dani!

                        Normalerweise ist ein Urlaubstag ein Urlaubstag, egal wie lange Du arbeitest. D.h. es gibt da keine „gesetzliche“ Lösung.

                        Dass Du für Freitag keinen „ganzen“ Urlaubstag willst ist verständlich. Da kannst Du nur schauen, auf welche Lösung Dein Chef einsteigt.

                        Ich würde 1 Urlaubswoche als Stunden gutschreiben (Verbrauch 5 U-Tage, Gutschrift 38,5 Std.). Dann kannst Du Zeitausgleich nehmen.

                        Liebe Grüße

                        Biggi

                        als Antwort auf: Elternteilzeit / Urlaub.. #24942
                        biggi
                        Teilnehmer

                          Ich weiss nicht wie Dein Lohnzettel aussieht. Wenn da 2 Zeilen mit Gehalt sind – fürs Wochenende und ab Montag -, dann ist es klar, da wurde unterschiedlich gerechnet. Wenn Du nur 1 Betrag hast, frag, wie der errechnet wurde.
                          Biggi

                          als Antwort auf: Elternteilzeit / Urlaub.. #24939
                          biggi
                          Teilnehmer

                            Umziehtage sind im Kollektivvertrag geregelt.
                            Beim Handels-KV gibt es z.B. 2 Umziehtage.

                            Blöd mit dem Datum, aber ich hoffe, dass Du dann wie MaHa geschrieben hat, die 2 Tage Vollzeit entlohnt wirst.

                            Alles Gute

                            Biggi

                            als Antwort auf: Elternteilzeit / Urlaub.. #24935
                            biggi
                            Teilnehmer

                              Karenz geht bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag -> Anmeldung mit 17.8. o.k.
                              ETZ-Vereinbarung Mo – Do, daher Freitag arbeitsfrei, daher Arbeitsbeginn Montag – o.k.
                              Warum ein arbeitsfreier Fr. Urlaub sein muss, weiss ich nicht. Auch wenn der Urlaub in Werktagen (= Mo – Sa) gerechnet wird, fände ich Urlaub für die sowieso arbeitsfreien Tage nicht o.k. Warum hättest Du arbeiten sollen, wen für Fr. 0 Stunden vereinbart sind und Samstag sowieso frei ist?

                              Ich hoffe, Du kannst das aufklären.

                              Biggi

                              als Antwort auf: Elternteilzeit / Urlaub.. #24931
                              biggi
                              Teilnehmer

                                War dann nicht vorher schon Teilzeit Mo – Do ausgemacht gewesen?

                                Wenn schon, fing Deine Wiederkehr eben mit Deinem freien Tag an und der erste „Anwesenheitstag“ war dann der Montag.

                                Biggi

                                als Antwort auf: Elternteilzeit / Urlaub.. #24928
                                biggi
                                Teilnehmer

                                  Also ich habe meine MA, die nicht die ganze Woche arbeitet, einfach mit dem 1. Tag nach der Karenz angemeldet, obwohl sie erst später an ihrem 1. vereinbarten Arbeitstag gekommen ist, und die freien Tage einfach so lassen. Da arbeitet sie ja sowieso nie, daher sind auch null Sollstunden in der Zeiterfassung hinterlegt, außerdem „kein Urlaub“.
                                  Als Urlaubstage rechne ich nur ihre Arbeitstage, in diesem Fall 15 Tage Anspruch (5 Wochen zu 3 Tagen). Urlaubsberechnung in Werktagen (Mo – Sa bzw. 6-Tage-Wo) für Leute, die nicht alle Wochentage arbeiten, finde ich nicht gescheit. Was macht man da bei Urlaub an Einzeltagen?

                                  Bei Karenzende vor Wochende oder Feiertagen muss man, was ich weiss, mit dem Tag nach der Karenz anmelden, obwohl der Arbeitsbeginn erst am nächsten Werktag ist.

                                  Alles Gute bei der Klärung

                                  Biggi

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