Langer Krankenstand

Startseite Foren Krankenstand Langer Krankenstand

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahre von biggi.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #16857

    Liebe Forumsteilnehmer!

    Ich hab folgendes „Problem“ –

    DN kommt nach langem Krankenstand am 13.4. wieder zurück. Seit 27. März war der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, im März ist sie durch halbes Entgelt unter die Geringfügigkeitsgrenze gefallen. Sie wurde noch nicht abgemeldet, da ja dieses Monat unter das Schutzmonat fallen würde.

    Jetzt ist es so, dass sie eben am 13.4. wieder eingetreten ist und mit ihrem aliquoten Entgelt wieder unter die Geringfügigkeitsgrenze gefallen ist. Müsste ich Sie nicht mit April ummelden auf Geringfügig und dann ab Mai wieder auf voll anmelden? Oder gibt es da Sonderregelung wegen langem Krankenstand oder so?

    LG
    pvfreak

    #25038
    MaHa
    Teilnehmer

    Vielleicht verstehe ich dich falsch, aber wegen Krankenentgelt fällt man meiner Meinung nach nicht in die Geringfügigkeit. Es ist weiterhin ein Vollversicherten-DV da der DN einen Ausgleich zu den 50% die der DG bezahlt bekommt und so auf seine knapp 100% kommt.
    Auch wird ein Vollversicherten-DV nicht zu einem Geringfügigen-DV wegen eines gebrochenen Abrechnungsmonates.

    #25039
    biggi
    Teilnehmer

    Habe im Arbeitsbehelf nachgelesen: Bei Entgeltfortzahlung steht, dass man, wenn man mind. 50 % des vorherigen Bezugs zahlt, die Krankenkassenbeiträge abführen muss.
    Weiters muss man ja auch Beiträge für die neue Abfertigung zahlen vom fiktiven Gehalt.
    Außerdem bekommt der DN ja statt dem Gehalt/Lohn Krankengeld von der Krankenkasse, wie schon MaHa geschrieben hat.

    Bei von vornherein geringfügig Beschäftigten muss man aufpassen wegen Abmeldung, da die ja kein Geld von der Krankenkasse erhalten.

    LG

    Biggi

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.