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Ist aber meine Erste Meinung wenn ich eine VEreinbarung mit Widerruf treffe, daß ich dann einfach den SB ab diesem Zeitpunk weglassen kann richtig?
Vielen DAnk
Unter der alleinigen Annahme, dass der Dienstnehmer das Auto nicht mehr will (nicht mehr benötigt)- was wahrscheinlich Ihr eigentlicher Fall ist – und der Sachbezug vom Dienstgeber auch nicht widerrufen wurde, wandelt sich wohl der bisherige Sachbezug in einen Geldanspruch um. Die Höhe des umgewandelten Werts bedarf dann einer Vereinbarung.
Für jede bezahlte Ausfallszeit gilt: Der Arbeitnehmer hat das zu bekommen, was er bekommen hätte, wäre die Zeit nicht ausgefallen. Ihr Angestellter erhält daher auch die 1,5 Überstunden bezahlt.
ad 1.) das ist kein Sachbezug
ad 2.) ich glaube (bin aber nicht ganz sicher), dass Beitriebskosten zusätzlich zu den 3,27 verrechnet werden können.
Sicher müssen sie aber direkt nachgewiesen werden und nicht pauschaliert.
D.h. zumindest mit Jahresende müsste eine direkte Gegenüberstellung Pauschale – nachgewiesene Kosten erfolgen.Hallo Alexandra,
üblicherweise wird bei Arbeitern der Wochenanspruch in einen Arbeitstageanspruch umgerechnet.
Tipp: Im Fachwissen / Rubrik Krankenstand der Arbeiter – hab ich zuvor entdeckt – ist das so enthalten …
LG
K.Liebe Sabine, habe Ihren Abfertigungsfall durchgerechnet.Unter der Annahme, dass dem Arbeiter kein Pendlerpausche, kein Freibetrag und kein AV/AE zusteht haben Sie richtig gerechnet. Mir kommt allerdings € 230,27 (statt 230,34) an LSt heraus, rechnen Sie bitte nochmals nach!
Liebe Grüße
VeronikaVielen Dank für Ihre Anfrage. Der gesamte Bereich der Personalverrechnung (Seminar, Zeitschrift, Online) wird bei Linde in Zukunft vom Team Ortner betreut. Hierzu zählt auch das PV-Info-Forum. Beiträge aus dem alten Forum können Sie weiterhin an gewohnter Stelle einsehen.
ch hätte trotzdem noch eine offene Frage: Ist es noch möglich in die alten Forumbeiträge von Hr. Kurzböck Einsicht zu nehmen? Gibt es da eine Art Archiv?
Danke
PetraIm Normalfall beantwortet Ihre Frage ein Fachkollege. Deshalb ist anzunehmen, dass die Antworten ihre Richtigkeit haben.
Hinter dem Forum steht das PV-Info-Team.
Das Forum steht jedem PV-Info-Abonnenten kostenlos zur Verfügung.
Das Forum wird Ihnen liebe Petra sicher sehr nützlich sein!
Meint Ihr Fachkollege WilfriedSie schreiben, dass bis Jahresende, dieses Forum noch kostenlos zur Verfügung steht? Was ist danach? Wenn man das Abo der PVInfo hat, gibt es dann auch ein Forum dazu?
Wer steht hinter diesem Forum? Es werden nämlich immer nur Nichnamen benutzt, dann weiss man nicht, ob die Antwort von einem Fachmann (ich will damit nicht sagen, dass ein Personalverrechner kein Fachmann ist!!!!)kommt, oder ob es einfach um einen Meinungsaustausch handelt.Wir verwenden diesen Test sogar bei der Personalauswahl.
Er ermöglicht uns, in kurzer Zeit die guten von den weniger guten BewerberInnen zu „trennen“. Wir führen dann das Fachgespräch nur mit denen, die zumindest auf 80% gekommen sind.Ist für Sie die Dienstleistung eines Gewerblichen Buchhalter
mit Lohnverrechnung auch intressant. Arbeite auf BMDDie € 600,– Höchstgrenze gilt auch für KFZ die schon vor dem 1.1.2005 angeschafft wurden.
Die Sonderzahlung eines geringfügig beschäftigten Dienstnehmers teilt das Schicksal des laufenden Bezugs des Monats,in dem diese fällig ist. Damit hat in Ihrem Fall der DG, sofern er über die 1,5 fache Geringfügigkeitsgrenze nicht kommt, auch für die SZ bloß 1,4 UV-Beitrag zu bezahlen.
Wichtig ist dabei nur, dass es sich bei der Bonuszahlung auch um eine Sonderzahlung handelt!Liebe Martina!
Deine Umrechnung ist OK. Der DN hatte vor der Umstellung 3 x 4 = 12 Tage offen und jetzt einen Resturlaub von 3 x 5 = 15 Tagen.
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