Hallo,
vielen Dank für deine Hilfe.
Im KV steht: Nach einer 3jährigen Betriebszugehörigkeit sind Zeiten des Karenzurlaubes nach § 15 Mutterschutzgesetz i.d. Fassung des BGBl. I Nr. 53/2007 bis zu 10 Monate aufe alle Rechte, die sich nach der Dienstzeit richten, anzurechnen. Diese Anrechnung bezieht sich nur auf einen Karenzurlaub.
lg