Angie80

Verfasste Forenbeiträge

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    Beiträge
  • #24246

    Hallo,
    vielen Dank für deine Hilfe.
    Im KV steht: Nach einer 3jährigen Betriebszugehörigkeit sind Zeiten des Karenzurlaubes nach § 15 Mutterschutzgesetz i.d. Fassung des BGBl. I Nr. 53/2007 bis zu 10 Monate aufe alle Rechte, die sich nach der Dienstzeit richten, anzurechnen. Diese Anrechnung bezieht sich nur auf einen Karenzurlaub.
    lg

    #24253

    Hallo 🙂

    Vielen, vielen Dank für deine Hilfe!!!!!

    lg
    Angie

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