Erlebensversicherung und Pensionsvorsorge

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 14 Jahren von Angie80 aktualisiert.
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  • #16339

    Hallo zusammen!

    Ich hoffe es kann mir jemand weierhelfen:
    Wir zahlen unseren Mitarbeitern jeweils 1x pro Jahr eine Erlebensversicherung und eine Pensionsvorsorge ein.

    Meine Fragen dazu wären:
    1. Muss man beide in der Lohnverrechnung berücksichtigen?
    2. Wenn ja wie schaut dies aus wenn wir zb. für einen Mitarbeiter 300,00 Erlebensversicherung und 470,00 Pensionsvorsorge einbezahlen? Ist dies dann noch immer sv- und steuerfrei? Wegen der 300,00 Grenze…..

    Vielen, vielen Dank für die Hilfe!!!!!
    lg
    Angie

    #24252

    1. Ja. BMD sehe ich da ein Konto Zukunftssicherung.

    2. bis 300 frei, wie schon angedeutet, der Betrag darüber pflichtig (siehe oben, da sehe ich zwei Lohnarten, frei und pflichtig), der AN kann den Betrag darüber dann geltend machen Arbeitnehmerveranlagung bei den Sonderausgaben

    #24253

    Hallo 🙂

    Vielen, vielen Dank für deine Hilfe!!!!!

    lg
    Angie

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