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Hallo! Dieser Fall hat sich inzwischen zum Positiven erledigt! Nur damit ihr auch Bescheid wißt!
Ich habe dann mit einem netten Herrn bei der GKK telefoniert, er hat gesagt, sie haben keinen Zugriff mehr auf die Daten von 1998, also eine Änderung ist da nicht mehr möglich, was ich mir schon dachte!
Wir haben dann eine Änderungsmeldung bei Elda gemacht, ohne diese abzusenden, weil die GKK das ja sowieso nicht mehr ändern kann und dies mit einem netten Schreiben, dass diese Abmeldung nicht abfertigungsschädlich hätte sein sollen usw. an die BUAK geschickt und es ist durchgegangen! Dem ehemaligen Mitarbeiter wird diese Zeit zur Abfertigung angerechnet! Also sehr positiv! 🙂roland, vielen dank! so ähnlich dachte ich es mir schon!
zum glück haben wir nicht viele solcher fälle…. 😆 !Danke Roland, werde mal nachschmöckern-:)
Hallo Mathias! Danke für deine Antwort! Dies Auskunft kam so von der GKK, darum habe ich es jetzt auch so behandelt! Aber im Falle einer Prüfung bin ich gespannt, ob es so wirklich paßt! ❓
Hallo Karine! Das würde ich auf jeden Fall aufrollen und die Arbeits-und Entgeltbest. nachsenden! Ich habe eigentlich noch nie schlechte Erfahrungen gemacht mit der GKK, wenn man nett kommt, sind sie meist auch recht nett-:)))
Lg2.2.2011 um 14:19 Uhr als Antwort auf: Schlechtwetterregelung -Ausscheiden aus SW eines DN möglich? #23227Hallo Mary! Nein, das geht nicht! Wir hatten dies mal bei einer Prüfung, da unser Lagerleiter keinen SW Beitrag bezahlt hat, weil wir in der Annahme waren, er muß das nicht, weil er ja nicht mal SChlechtwetterstunden hat, weil er ja im Lager arbeitet! Der Prüfer hat gesagt, er fällt aber genauso in das Gesetz und die Beiträge sind zu zahlen! Mußten es auch nachzahlen! Er hat mir dann auch gesagt, sogar eine Putzfrau fällt ins SChlechtwettergesetz, wenn sie zB. dem Bau KV unterliegt!
Lg!Hallo Amalia! Weiß nicht, ob es noch aktuell ist, aber auch die BUAK selbst macht oft Schulungen, schau doch mal auf die Homepage!
http://www.buak.at/servlet/ContentServer?pagename=BUAK/Page/Index&n=BUAK_0
Lg AngieHallo! Danke für eure Antworten!
Das wollte ich zuerst auch machen, aber der DN hat bereits im Jänner Arbeitslosengeld bezogen und ich habe mich dann auch erkundigt, wenn er es uns erst am 31.1.2011 mitteilt, dass er nicht mehr kommt, dann muß man ihn am nächsten Tag für die Urlaubsersatzleistung anmelden, in unserem Falle mit 1.2.2011! Arbeitsrechtlich ist er ja abgemeldet, geht nur um die Beiträge! Und mit dieser Abrechnung wird dann auch die Urlaubsersatzleistung ausbezahlt.
So mache ich es jetzt! Falls ihr mal auch so einen Fall habt-:)Lg Angie
hallo roland!
vielen dank für die ausführliche erklärung!
hallo roland!
vielen dank!
22.1.2009 um 8:29 Uhr als Antwort auf: kindergeld und geringf.beschäftigung mit sonderzahlungen ? #21054vielen dank, roland!
da wir ein baubetrieb sind, gibt es kaum schwangere, da wir nur ganz wenig frauen sind…*ggg*, somit ist das nicht gerade mein gebiet!
20.1.2009 um 10:20 Uhr als Antwort auf: kindergeld und geringf.beschäftigung mit sonderzahlungen ? #21052und noch eine frage: muß man dann auch auf die tägliche geringf.grenze aufpassen (wegen der stundenkarte), weil sie arbeitet dann ja nicht jeden tag gleich viel, sondern mal mehr, mal weniger!?
danke, lg angie
hallo andrea!
vielen dank für die rasche auskunft!
lg angie
2.12.2008 um 15:25 Uhr als Antwort auf: geringfügige beschäftigung in karenz, auswirkung abf.alt #20556hallo sabine!
danke für die antwort, es ist noch aktuell!
es wird wurde jetzt vereinbart, geringfügiges DN in der karenz und nach der karenzzeit kommt die DN-in wahrscheinlich 30 stunden wieder zurück und es wäre dann elternteilzeit, weil wir mehr als 20 DN haben!
danke, ich werde das mit dem zeitablauf in das geringfügige mithineinschreiben!
6.5.2008 um 8:56 Uhr als Antwort auf: auflösung in der probezeit-anspuch auf ant.urlaub + sz? #20131hallo! danke! ihr hattet recht, die 2-monatige probezeit war rechtswidrig, die angestellte wurde normal gekündigt mit kündigungsfrist lt. angestelltengesetz und klarerweise mit ant.SZ!
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