Arbeits und Entgeltbestätigung

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  • #15781

    Hallo liebe Forumsmitglieder.

    Ich hätte eine Frage bezüglich eines Angestellen im Krankenstand und bitte um Hilfe.
    Hab mich bei den Kranktagen vertan bzw. ich habe durch meine eigene Abwesenheit durch Krankenstand etwas übersehen.
    Der Dienstnehmer hätte schon ab Ende Dezember 2010 nur mehr halben Entgeltfortzahlungsanspruch gehabt. Leider bin
    ich jetzt erst draufgekommen. Hätte ich Probleme mit der GKK, wenn ich die Arbeits und Entgeltbestätigung erst jetzt
    übermittle und dann Dezember und Jänner aufrolle und nur den halben Anspruch auszahle?
    Ich bin wirklich verzweifelt, weil ich nicht weiß, wie sich die GKK in diesem Fall verhält.

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    #22974

    Hallo Karine!

    Am besten verständigst du dich mit deiner GKK – die „hauen“ dich sicher nicht deswegen.

    LG

    #22975

    Hallo Roland,

    meinst du? Ich hab da schon schlechte Erfahrungen gemacht 🙂
    Zumindest hab ich einmal eine Verwarnung bekommen, obwohl die Dame bei der GKK meinte, dass es gar nicht so schlimm sei…

    LG

    #22976

    Hallo Karine! Das würde ich auf jeden Fall aufrollen und die Arbeits-und Entgeltbest. nachsenden! Ich habe eigentlich noch nie schlechte Erfahrungen gemacht mit der GKK, wenn man nett kommt, sind sie meist auch recht nett-:)))
    Lg

    #22977

    Hallo Angie,

    danke für deine Antwort. Ich hab die Arbeits- und Entgeltsbestätigung mittlerweile schon übermittelt und jetzt wart ich mal ab. Und aufrollen werd ich mit der Februarabrechnung.
    Hast ja auch recht, die meisten Mitarbeiter der GKK sind eh recht nett. Hab bis jetzt auch erst einmal eine schlechte Erfahrung gemacht, aber vielleicht hatte die Dame einfach einen schlechten Tag…

    LG

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