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Hallo Toni, hallo AS1982,
bei dem Mutterschaftsaustritt handelt es sich um einen Austritt besonderer Art. Kann man im großen Ortner nachlesen zB S.874 4).
Es ist ja keine Kündigungsfrist zum einhalten. Nur ein Termin. Das ist schon ein vorzeitiger Austritt. Aber ich sehe da auch kein Problem wenn man der Tiroler GKK den Lösungsgrund Kdg.DN meldet.Lg Andrea
Hallo,
sieh‘ dir dazu mal: OGH v.24.3.1994, 2 Ob 21/94 und OGH v.16.3.2006, 2 Ob 303/04d an. Da geht es um Schadenersatzanspruch des Dienstgebers gegenüber Dritten wenn sein Dienstnehmer ausfällt.
Lg Andrea
Hallo Viktoria,
du liegst richtig. Ich würde den gesamten Urlaubszuschuss für das Jahr 2007 mittels einer Aufrollung rausgeben.
Lg Andrea
Liebe Alice,
ja, dass stelle ich mir schwierig vor, wenn man nur einen geringen Anteil seiner Arbeitszeit mit Lohnverrechnung beschäftigt ist… Darum ist’s ja wirklich super, dass es dieses Forum gibt. Hoff‘ du kommst mit meinen Beschreibungen wg. der Pfändung gut klar, sonst geb‘ ich dir meine Telefonnummer über deine Emailadresse bekannt, dann erkläre ich dir das kurz… 😀
Lg Andrea
Hallo Alice,
1. ja stimmt! – darfst du zur Gänze nehmen ohne Rücksicht wieviel Tage UEL ausbezahlt wurden
2. Bei den Sonderzahlungen rechne ich mir den netto aus und schaue in der Tabelle 1am (wenn es halt keine Unterhaltsexekution ist, weil dann wärs ja die 2am) was pfändbar ist. „nix umadum aliquotiern!“
3. dann nimmst du noch den Netto vom laufenden Lohn und siehst in der Tabelle 1am (bzw. bei einer Unterhaltsexekution 2am) nach was pfändbar ist und fertig… 😀
Lg Andrea
Bitte sehr gern! 😀
Schönen Arbeitstag, lg Andrea
Guten Morgen,
in der EFZ-Zuschussverordnung steht bei Höhe des Zuschusses:
§ 4. (1) Die Zuschüsse betragen 50 % zuzüglich eines Zuschlages für die Sonderzahlungen in der Höhe von
8,34 % des jeweils tatsächlich fortgezahlten Entgelts (mit Ausnahme der Sonderzahlungen),darum der Prozentsatz.
Hat der Dienstnehmer während des Krankenstandes wieder ein neues Arbeitsjahr begonnen?
Lg Andrea
Hallo Iris,
bitte sehr gerne!! 😆
Schönes Tagerl, Andrea
Hallo Iris,
sachliche Rechtfertigung liegt vor, wenn es einen „gscheiten“ Grund gibt für die Befristung:
zB Vertretung eines Dienstnehmers, Saison, Ausbildungszwecke oder auch weil es der Dienstnehmer so wollte…
Also wenn es für das befristete Dienstverhältnis einen „gscheiten“ Grund gibt, würde ich die Dienstnehmerin auf jeden Fall am 31.10.2007 abmelden.
Lg Andrea
Hallo!
Wenn die Befristung sachlich gerechtfertigt ist, dann endet das Dienstverhältnis mit der Befristung. Im anderen Fall endet das befristete Dienstverhältnis einen Kalendertag vor Beginn des Beschäftigungsverbotes. Die Befristung wird nicht außer Kraft gesetzt, sondern nur gehemmt – der Dienstgeber hat keine Rücknahmepflicht nach einer ev. Karenz.
Lg Andrea
nein spielt keine Rolle.
wenn du in den drei Monaten den gleichen hohen Verdienst hast wie in der Angabe, hilft das nichts. weil der Verdienst in den drei Monaten auf die Verdienstgrenze pro Jahr hochgerechnet wird… (€ 14.600)
Lg Andrea
Hallo Sylvia,
ich hab‘ kurz mal auf die Homepage des AMS gespechtelt und siehe da:
http://www.ams.or.at/neu/1350_11712.htm
da hab ich was gefunden von einer Verlängung vom 30.06.2007 – 31.12.2007.
Liebe Grüße
AndreaHallo Christina!
* UB + WR zusammenrechnen und in der Monatstabelle nachsehen
* nicht auf ein Jahr hochrechnen
* die Tabelle für Beend.ansprüche ist eh richtig (die monatlichen Werte sind auch in jenen Fällen anzuwenden, in denen dem Arbeitnehmer Beendigungsansprüche bloß für einzelne Tage oder Wochen zustehen)Liebe Grüße
AndreaHallo Sylvia,
ja, ja das liebe gute alte Problem, wo man im nachhinein noch alles retten soll… das kenn‘ ich leider auch all zu gut… 😆
Danke für die Härtefälle-Verordnung, hoff‘ zwar, dass ich sie nicht brauch‘, aber ich hab’s mir schon ausgedruckt und in meinen gscheiten Nachschlageakt abgehängt.
Vielen lieben Dank, Andrea
Hallo Sylvia,
ich hab‘ die Verordnung nicht. Die Toleranzgrenze von 15% ist mir bekannt. Rein rechnerisch geht sich das schon aus. Aber hat man einen Rechtsanspruch drauf?! Das sei mal so hingestellt…
Ich erwähne bei meinen Klientenauskünften immer nur die 14600 €, weil für die Rückzahlung von einem Jahr Kinderbetreuungsgeld möchte ich nicht verantwortlich sein 🙄 besser die Klientin an die GKK verweisen! 😀Liebe Grüße
Andrea -
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