Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
Hallo!
Nein. Ich hab‘ das in einer Lohn-Fachzeitschrift so gelesen.(diese hab‘ ich grad zuhause, könnte dir erst am Montag sagen, welche Zeitung das war…) Das Überwiegen ist im Fall der Altersgrenze nicht anzusetzen. Das Überwiegen der Schwerarbeit in einem Monat zählt nur eben, ob ein Monat dann als Schwerarbeitmonat gilt oder nicht…
Liebe Grüße
AndreaGuten Morgen!
Ja, wenn der Geburtstag nicht auf einen 1. des Monats fällt, dann hat die Meldung ab 1. des Folgemonats zu erfolgen. Folglich bei Geburtstag am 15.06.2007. Meldung der Schwerarbeit ab 01.07.2007…
Liebe Grüße,
AndreaBitte sehr gerne!
Wünsche noch einen schönen Abend,
lg AndreaHallo Daniela!
Das sind aber viele Fragen auf einmal 😀
– monatlich an GKK den Beitragsnachweis – jährlich den kombinierten Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis bzw. wenn unterjährig ein Austritt erfolgt – am Letzten des drauffolgendes Monats übermitteln.
– Es ist für jede Sonderzahlung eine Sonderzahlungsmeldung zu machen wenn man einen Vorschreibebetrieb abrechnet. Hat man jedoch einen Selbstabrechner erfolgt die Sonderzahlungsmeldung nicht extra sondern ist eh auf dem Beitragsnachweis für die GKK ersichtlich.
– Beitragsnachweis erfolgt in Summe – der L16/BGLN wird pro DN übermittelt
– der L16 wird mittels ELDA übertragen und wird an das FA weitergeleitet
Ich hoffe ich konnte helfen,
lg AndreaHallo!
Nein, es ist eine Änderungsmeldung mit Mitte letzten Jahres zu machen. Und dann wirst du halt mittels einer Aufrollung die Beitragsnachweise 2007 korrigieren müssen. Die L16 wirst du ja eh noch nicht übermittlet haben… 😥
Lg Andrea
Hallo!
wir betreuen auch einen Betrieb der dem Holz- u. kunststoffverarb.Gewerbe unterliegt. Hatten auch schon GPLAs. Wir rechnen einen Durchschnitt von den letzten drei Monaten inklusive Überstunden + Prämien + Grundlohn.
Liebe Grüße
AndreaHallo Sylvia,
Ja. Da gab es nie Beanstandungen…
Liebe Grüße
AndreaHallo Sylvia!
Ich rechne meine Physiotherapeuten seit 10 Jahren ohne Kollektivvertrag ab.
Lg Andrea
Hallo Pipsi!
Ich betreue einen Tourismusverein in Salzburger Land. Und damals wie die Betreuung gegonnen habe, wurde mir die Auskunft gegeben, dass es keinen Kollektivvertrag gibt.
Lg Andrea
Liebe Bina!
Haude und Schweighofer bieten zB Reisekostenabrechnungsprogramme an.
Vielleicht siehst du dir das im Internet mal an.Liebe Grüße
AndreaHallo!
Nein. Die Freizeit während der Kündigungsfrist gibt es nur bei der Kündigung durch den Dienstgeber. Dem Angestellten oder Arbeiter ist dann während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen wöchentlich 1/5 der Arbeitszeit freizugeben…
Lg Andrea
Hallo catwisel11!
Siehe dazu den BMVG-Fragen-Antwort-Katalog, Frage 22 §6 Beispiel 2
MV-Beitragspflicht ab 03.10.2007. Alle Arbeitsverhältnisse innerhalb der letzten 12 Monate ab Wiedereintritt sind zu prüfen, für das Arbeitsverhältnis September 2006 bestand jedoch keine MV-Beitragspflicht, das MV-pflichtige DV bis 31.05.2006 ist nicht relevant.
Lg Andrea
Hallo Anne,
wenn in einem Monat kein Bezug ist, gehört der geringf.mit dem Vormonat abgemeldet!
Ich helfe mir in dieser Situation immer so: ich rechne halt 1 Std. Arbeit trotzdem ab und ziehe diese dafür dann im nächsten Monat ab. Weil meine Klienten wissen, dass eben auch oft nicht früher und wie soll man sich sonst als armer Lohnverrechner da helfen… 🙄Lg Andrea
Hallo Viktoria,
bitte sehr gern! Dann wünsch‘ ich frohes Lohnverrechnen 😀 , lg Andrea
Hallo!
Bei einer Einzellehre im Handel sind es drei Jahre. Aber man kann ja auch zum Beispiel eine Lehre als Orthopädieschuhmacherin- u. Einzelhandelskauffrau machen (Doppellehre). Da hab‘ ich dann 4 Lehrjahre und da nehme ich dann auch den KV-Lohn vom 4. Lehrjahr her.
Immer wieder nützlich auch einen Blick in die Lehrberufsliste zu tun: Um die Lehrzeitdauer zu bestimmen:
wko.at/ooe/Bildung/lv/lv_pdf/lehrberufsliste.pdf
Aber zur Kontrolle lasse ich mir immer vom Klienten eine Kopie des Lehrvertrags schicken. Schon allein um zu sehen ob nicht eine Vorlehre angerechnet wurde.
Liebe Grüße, Andrea
-
AutorBeiträge