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20.12.2010 um 16:32 Uhr #23166
Hallo Gaby!
Nein, keine UEL, weil kein Ende der Beschäftigung – nur Ende Entgelt!
Liebe Grüße,
Andrea20.12.2010 um 16:32 Uhr #23165Hallo Gaby!
Nein, keine UEL, weil kein Ende der Beschäftigung – nur Ende Entgelt!
Liebe Grüße,
Andrea5.8.2009 um 12:36 Uhr #21845Hallo!
Also meines Erachtens hat das mit der Personalverrechnung nichts zu tun. Es streift vielleicht ein bißchen, weil darauf geschaut wird ob der Betrieb Rückstände am Beitragskonto der GKK hat und ob alle Beitragsnachweise übermittelt worden sind…
Liebe Grüße,
Andrea23.7.2009 um 9:46 Uhr #21616Hallo Claudia!
Ja, das ist so!
Liebe Grüße,
Andrea6.7.2009 um 13:36 Uhr #21791Hallo Petra!
Es gibt hier schon Urteile die positiv bezüglich dieses Sachverhaltes ausgingen, trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl, weil das so alte Entscheidungen sind:
OGH v. 16.1.1968 Ind. 677
OGH v. 26.11.1985, 4 Ob 138/85, RdW 1986, 52
Es gilt ja der Grundsatz, dass ein Verzicht auf eine gebührende Abfertigung während des aufrechten Bestandes (inkl. Auflösungsphase) des Dienstverhältnisses unwirksam ist (OGH v. 27.3.2002, 9 Ob A 301/01g, ASoK 2003, 31)
Ich würd’s mich nicht trauen!
Liebe Grüße,
Andrea25.6.2009 um 9:28 Uhr #21696Hallo!
Ja – auch beim geringfügigen Dienstverhältnis tritt der vorzeitige Mutterschutz ein.
Liebe Grüße,
Andrea23.6.2009 um 16:20 Uhr #21704Hallo Karin!
Das Trinkgeld wird nicht in die Abfertigung alt reingerechnet.
Liebe Grüße,
Andrea15.6.2009 um 13:09 Uhr #21651Hallo Gerhard!
Ich bin ganz Mathias‘ Meinung!
Die Differenzen sind sicher auch wegen der verminderten Arbeitslosenversicherung
(bis 1128 € 0 % ALV
über 1128 € bis 1230 € 1 % ALV
über 1230 € bis 1384 € 2 % ALV)Und bei der ersten Variante werden ja die 3 % ALV normal berechnet. Und bei der zweiten Variante 0 % ALV von den Sonderzahlungen…
Liebe Grüße,
Andrea9.6.2009 um 7:50 Uhr #20797Hallo tomtom!
Ja, das mit der Probezeit sehe ich auch genau so.
Jedoch bei der SZ Angestellte sind es schon 1500 SZ, wenn du im KV Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe nachsiehst unter Punkt 9 Jahresremuneration: a) alle Angestellten haben grundsätzlich Anspruch auf eine Jahresremuneration. Diese beträgt 230% des im Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden kollektivvertraglichen Mindestmonatsgehaltes, jedoch maximal das 2-fache des tatsächlichen Gehaltes für die Normalarbeitszeit.
Liebe Grüße,
Andrea8.6.2009 um 16:18 Uhr #20795Hallo!
Das mit 1295 stimmt so. Weil die Sonderzahlung KV+15% ja mit dem tatsächlich Verdienten für die Normalarbeitszeit begrenzt ist.
Liebe Grüße,
Andrea8.6.2009 um 7:20 Uhr #21585Hallo!
Die 26,40 sind nach Legaldefinition – da muß du auf die gesetzl. Bestimmungen Rücksicht nehmen (5 Tage hintereinander an einem Ort…)
Ich rechne bei meinen Zimmererbetrieb nach KV ab. (das ist hier in Salzburg geringer als die 26,40) Die Lehrlinge bekommen das selbe Taggeld wie die Gesellen.Liebe Grüße,
Andrea5.6.2009 um 7:44 Uhr #21584Hallo Mathias,
danke für deine Hilfe,
liebe Grüße,
Andrea4.6.2009 um 17:26 Uhr #21526Hallo Katarina!
die Vorgangsweise geteilt durch 2 ist richtig mit 1/2 auf lfd. Bezug und 1/2 Sonderzhlg. Beim Rausrechnen des Zeitraums brauchst du jedenfalls nicht wie bei einem „normalen“ Betrieb einen Schnitt für Üst dazugeben. Wenn ich einen Fixlohn habe und der DN geht eine Woche auf Urlaub rechne ich Brutto:169,5×130,5=
Üst sehe ich genau so. Mit Schmutzzulage habe ich keinen Buak-Betrieb.Beachten: Nachfragen ob es eine Schlechtwetter-Betrieb ist. Dann ändert sich ja bei der Anmeldung des DN auch was. Schlechtwetter wäre dann sowieso wieder ein eigenes Kapitel… Empfehlenswert wäre auf alle Fälle noch, dass der Betrieb ein Treuhandkonto für die Buak einrichtet, weil sonst wird alles noch umständlicher…
Es ist eine monatliche Meldung zum machen: monatlich wird die Zuschlagsverrechnungsliste von der Buak ausgesandt und eine Meldeliste ist auszufüllen. Die Meldungen kann man auch über das portal auf http://www.buak.at mittels Zugangscode machen. Es werden über http://www.buak.at auch Seminare angeboten – wäre kein Fehler falls du noch weitere BUAK-Kunden dazubekommst.
Abfertigung alt wird nicht über die LV gerechnet, sondern von der Buak berechnet & ausbezahlt. Geht den Lohnverrechner nix an.
Liebe Grüße, Andrea
5.3.2009 um 16:36 Uhr #21082danke euch zwei für eure antworten!
es ist ein wechsel von igel auf bmd.
vielleicht findet sich noch jemand, der sowas hinter sich hat…
bin für jeden kommentar dankbar,
liebe grüße, andrea5.3.2009 um 16:29 Uhr #21281hallo!
wegen den sonderzahlungen kommt es halt drauf an, was im kollektivvertrag drin steht. hat er anspruch auf 1 monatslohn? Oder nur 4 wochenlöhne… zuerst nachlesen.
wenn es ein monatslohn wäre dann:
1970:365×23 = 124,14 urlaubszuschuss + 124,14 weihnachtsremunerationliebe grüße,
andrea -
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