Hallo!
Eine Frage an alle Spezialisten Güterbeförderung (Art XIII):
Ein DN (Arbeiter, Eintritt 7/07) wird am 14.12.08 entlassen. Welchen SZ-Anspruch hat er?
Mein Vorschlag:
1. der bereits bezahlte UZ wird rückverrechent, weil DN am 1.6.08 noch nicht ein Jahr im Betrieb
2. die WR steht aliquot (1.1.08 bis 14.02.08) zu, weil DN am 1.12. länger als ein Jahr im Betrieb
Zusatzfrage: würde DN auch WR verlieren, wenn er vor dem 1.12. ausscheiden würde obwohl er schon länger als ein Jahr im Betrieb ist?
Vielen Dank und LG
Boris