Hallo,
hätte folgende Frage:
Werden die Sollstunden reduziert, wenn ein Arbeitnehmer im Gastgewerbe an einem Feiertag arbeitet? Finde leider keine rechtliche Grundlage.
Meine Begründung wäre, da anstelle des 100%igen Feiertagsarbeitsentgelts ein bezahlter Ersatzruhetag möglich ist, bleibt die Soll-Stunden-Anzahl von 40 Std pro Woche bestehen. Würde man die Soll-Stunden um diesen Tag reduzieren, würde man nicht nur den Arbeitstag an sich bezahlen, sondern auch noch das 100ige Feiertagsarbeitsentgelt und somit viel zu viel.
Vielen Dank im Voraus