Schnitt Berechnung

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  • #26920
    Weidi
    Teilnehmer

    Wir haben einen Dienstplan und zahlen die Zulagen lt. KV  genau nach Plan. Muss ich dann trotzdem im Falle eines ungeplanten Krankenstandes einen Schnitt berechnen und bezahlen? Wie verhält es ich im Falle von Feiertagen – Schnitt ja oder nein?

    Danke für Eure Antworten.

    #26922
    Martin
    Teilnehmer

    Wenn Du den Dienstplan im Krankenstand weiter führst, dann zahlst Du nach Ausfallsprinzip. = korrekt.

    Urlaub und Feiertage würde ich nach dem Durchschnittsprinzip zahlen. Nur der Durchschnitt für Provisionen ist im General-KV mit 12 Monaten festgelegt. Bei Überstunden, Nachtzulagen, etc. sollte ein „repräsentativer“ Zeitraum gewählt werden. Zumeist sind dies 3 Monate unter Ausschluss einmaliger Zahlungen. Hierüber lässt sich über jede einzelne Lohnart und deren Ursprung diskutieren.

    LG
    Martin

    #26923
    Martin
    Teilnehmer

    P.S. Bei einem geplanten Krankenstand: Wenn Dienstnehmer seinen Dienstplan in einer Schicht, Gruppe etc. geplant erhält, kann das Ausfallsprinzip angewendet werden.

    Wenn die Anzahl der Überstunden, Zulagen etc. nicht im vorhinein planbar sind, dann sollte auf das Durchschnittsprinzip zurück gegriffen werden.

    lg Martin

    #26924
    Weidi
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

     

    danke für die Antworten – aber fällt nicht auch die Schnittberechnung am Feiertag weg wenn ich genau nach Plan zahle – sprich wenn ein DN am Feiertag Dienst hat erhält er auch im Falle eines Krankenstandes seine Zulagen.

    LG

     

    #26925
    Weidi
    Teilnehmer

    Meine Fragen gehen nicht aus: Muss ich im „nicht geplanten Krankenstand“ einen Schnitt aus den Überstunden und Zuschlägen rechnen?

    LG

    Weidi

    #27164
    Martin
    Teilnehmer

    Schnitt wird zu zahlen sein:

    1. Ausfallsprinzip,

    2. Durchschnittsprinzip.

    LG

    Martin

     

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