Liebes Forum,
ich steh gerade bei einer Rückzahlung von Arbeitslon etwas an und möchte euch dazu den Sachverhalt schildern:
mit dem MA wurde ein Vergleich abgeschlossen, dass er zu Unrecht erhaltenen Arbeitslohn zurückzahlen muss –> LSt sind das Werbungskosten un dim jahr der Rückzahlung zu berücksichtigen, sofern hab ich keine Probleme.
Aber: SV-rechtlich hab ich ein Problem, da der MA jetzt verlangt die damaligen (2002-2005) gezahlten SV-Beiträge zurückverlangt, die auf den zu Unrecht erhaltenen Lohn entfielen (jeweils unter der HBGL und somit voll pflichtig).
Im Zuge der Endabrechnung wurde nun der Betrag einbehalten (über HBGL). Selbst wenn ich jetzt den L16 mit den Werbungskosten berücksichtige, fälltz mir aber die SV raus (dort hab ich ja das Anspruchs- und nicht das Zuflussprinzip). Wenn ich aber Vorjahre verändere (also SV-mäßig richtig stelle), so stimmt´s wieder mit der LSt nicht…
Hat er schon so einen Fall gehabt bzw. gibt´s von Eurer Seite Tipps zur Vorgehensweise?
Danke und lG
Stefan