Der KV gibt den Verdienst für Pflichtpraktikanten (von Schule vorgeschrieben) an.
Dazu ergeben sich aber 2 Fragen:
Sind diese auch als UB und WR zu gewähren oder bekommt er die nur 12 x? (Meiner Einschätzung nach nur 12 x)
Lt. „Ortner“ sind Praktikanten Schüler u. Studenten, die im Rahmen ihres noch nicht beendeten Studiums eine vorgeschriebene oder auch nur übliche praktische Tätigkeit ausüben.
Wenn es sich um nur ein „übliches Praktikum“ handelt==> welcher Entgeltanspruch besteht dann? Freie Vereinbarung?
Lt. meiner Internetrecherche gibt es anscheinend auch die Meinung, dass es sich bei einem Praktikum um ein verpflichtendes handeln muss, um als solches zu gelten. (schreibt die Wirschaftskammer in verschiedenen Texten)
Das Problem ist ja, dass es hier keine gesetzliche Definition gibt. Daher würde mich interessieren, wie andere Personalverrechner mit diesem leidigen Thema umgehen.
lg
Peter