KV Metall Arbeiter – Einrechnung der Zulagen

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  • #14329

    Hallo!

    Im KV Metall Arbeiter ist sowohl für Mehrarbeit als auch für normale Überstunden ein Zuschlag in Höhe von 50% vorgesehen. Von der GKK her sollen Zulagen (Montage, SEG) in die Überstundenzuschläge eingerechnet werden, nicht aber in den Überstundengrundlohn. Heißt das, dass auch in die Mehrarbeitszuschläge Zulagen einzurechnen sind und der Mehrarbeitsgrundlohn gleich bleibt?

    Danke!

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