Kosmetiker/Masseure im Gastgewerbe

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  • #14328

    Ich habe ein akutelles Problem: mehrere Kosmetiker bzw. auch Masseure sind in einem Hotel beschäftigt. Gewerbeberechtigung nur für Hotel vorhanden. Ich habe im KV für Gastgewerbe Arbeiter (Tirol) den Punkt Professionisten angewendet – Lohnsätze der Branche Fusspfl., Kosm., Mass.; sonstige arbeitsrechtliche Bestimmungen (Sz,..) vom Kv für Gastgewerbe. Die AK ist der Ansicht, dass die etwas höheren Lohnsätze vom KV für das Gastgwerbe angewendet werden müssen.

    Wer kann mir weiterhelfen?

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