Einkommens-Einbußen bei längerem Krankenst. in Relation zum bish. Nettoeinkommen

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  • #26927
    Anonym

    Hallo Leute!

    Ich melde mich hier aus Arbeitnehmer-Sicht.

    Ich weiß, dass ich laut EFZG 8 Wochen voll und 4 Wochen halb vom Dienstgeber im Falle des Krankenstandes pro Jahr bezahlt bekomme.

    Ist dieser Anspruch ausgeschöpft, bekommt man ja Krankengeld von der Gebietskrankenkasse.

    Da ich im Schichtbetrieb arbeite, hätte ich gerne gewusst, ob man immer den Wortlaut laut Lohnzettel „SV-lfd. Bem. Grundlage“ zur Berechnung des Krankengeldes der Gebietskrankenkasse herannehmen kann.

    Man bekommt ja Krankengeld von der Gebietskrankenkasse, könntet ihr „Personalverrechnungs-Spezialisten“ hier eine Angabe machen, mit welchem Wert – in welcher Relation zum bisherigen normalen Nettoeinkommen man beim Krankengeld rechnen kann, wenn man beispielsweise in Folge einer OP 6 Monate nicht arbeiten kann.

    Also, welche Einbußen hat man als Dienstnehmer, wenn man in den unglücklichen Fall kommt, dass man bspw. durch eine Operation länger ausfällt.

    zB. Vorher normales Nettoeinkommen 1900,00 EURO

    Wie viel Nettoeinkommen hat man dann im Krankenstand?

    Um wie viel fällt man um?

    Ist das Krankengeld dann die ganzen 6 Monate (wenn der Krankenstand 6 Monate dauert), gleich, oder variert das?

    #26928
    Anonym

    Und vor allem, wie ist das mit den Überstunden, Zuschlägen, die man ja auch monatlich bekommt, sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Fällt man um die um im Falle eines Krankenstandes, der länger dauert und wo der EFZG-Anspruch beim Arbeitgeber schon ausgelaufen ist? Im Internet steht teilweise was von 50% des letzten Bruttoverdienstes vorm Krankenstand und diese 50% beinhalten schon die SZ, bei anderen Seiten steht, das die SZ mit glaube ich 17% noch zu den 50% dazu kommen. Man kennt sich nicht aus.

     

    Deshalb hätte ich gerne, für den Fall der Fälle ein Zahl, wenn man jetzt bspw. 6 Monate krank ist, wie viel man Krankengeld von der GKK pro Monat bekommt, wenn der EFZG Anspruch durch den Dienstnehmer ausgeschöpft ist und man regulär pro Monat immer so um die EUR 1900,00 bekam?

    #26959
    Anonym

    Freue mich bereits im Voraus auf die detaillierte Antwort! Danke!

    #27163
    Martin
    Teilnehmer

    Das Krankengeld der GKK ist pauschal besteuert. D.h. Begünstigungen bei Schmutz- Gefahr-, Erschwernis gibt es nicht. Nach Vollendung des Kalenderjahres gibt es eine (Zwangs-) Veranlagung durch das Finanzamt. Hier sind die Jahreseinkünfte maßgeblich. Du kannst dies vorab bei Finanzonline berechnen.

    LG
    Martin

    #27165
    Anonym

    Hallo Martin! Danke für die Antwort.

    Leider sind meine Fragen aus der ursprünglichen Frage nicht beantwortet.

    Hast du das vielleicht überlesen? lg

     

     

     
    <p style=“box-sizing: border-box; margin: 0px 0px 12px; padding: 0px; border: 0px; font-size: 13px; vertical-align: baseline; line-height: 1.6; text-align: justify; color: #191919; font-family: ‚Libre Baskerville‘, Georgia, serif;“>Ich weiß, dass ich laut EFZG 8 Wochen voll und 4 Wochen halb vom Dienstgeber im Falle des Krankenstandes pro Jahr bezahlt bekomme.</p>
    <p style=“box-sizing: border-box; margin: 0px 0px 12px; padding: 0px; border: 0px; font-size: 13px; vertical-align: baseline; line-height: 1.6; text-align: justify; color: #191919; font-family: ‚Libre Baskerville‘, Georgia, serif;“>Ist dieser Anspruch ausgeschöpft, bekommt man ja Krankengeld von der Gebietskrankenkasse.</p>
    <p style=“box-sizing: border-box; margin: 0px 0px 12px; padding: 0px; border: 0px; font-size: 13px; vertical-align: baseline; line-height: 1.6; text-align: justify; color: #191919; font-family: ‚Libre Baskerville‘, Georgia, serif;“>Da ich im Schichtbetrieb arbeite, hätte ich gerne gewusst, ob man immer den Wortlaut laut Lohnzettel „SV-lfd. Bem. Grundlage“ zur Berechnung des Krankengeldes der Gebietskrankenkasse herannehmen kann.</p>
    <p style=“box-sizing: border-box; margin: 0px 0px 12px; padding: 0px; border: 0px; font-size: 13px; vertical-align: baseline; line-height: 1.6; text-align: justify; color: #191919; font-family: ‚Libre Baskerville‘, Georgia, serif;“>Man bekommt ja Krankengeld von der Gebietskrankenkasse, könntet ihr „Personalverrechnungs-Spezialisten“ hier eine Angabe machen, mit welchem Wert – in welcher Relation zum bisherigen normalen Nettoeinkommen man beim Krankengeld rechnen kann, wenn man beispielsweise in Folge einer OP 6 Monate nicht arbeiten kann.</p>
    <p style=“box-sizing: border-box; margin: 0px 0px 12px; padding: 0px; border: 0px; font-size: 13px; vertical-align: baseline; line-height: 1.6; text-align: justify; color: #191919; font-family: ‚Libre Baskerville‘, Georgia, serif;“>Also, welche Einbußen hat man als Dienstnehmer, wenn man in den unglücklichen Fall kommt, dass man bspw. durch eine Operation länger ausfällt.</p>
    <p style=“box-sizing: border-box; margin: 0px 0px 12px; padding: 0px; border: 0px; font-size: 13px; vertical-align: baseline; line-height: 1.6; text-align: justify; color: #191919; font-family: ‚Libre Baskerville‘, Georgia, serif;“>zB. Vorher normales Nettoeinkommen 1900,00 EURO</p>
    <p style=“box-sizing: border-box; margin: 0px 0px 12px; padding: 0px; border: 0px; font-size: 13px; vertical-align: baseline; line-height: 1.6; text-align: justify; color: #191919; font-family: ‚Libre Baskerville‘, Georgia, serif;“>Wie viel Nettoeinkommen hat man dann im Krankenstand?</p>
    <p style=“box-sizing: border-box; margin: 0px 0px 12px; padding: 0px; border: 0px; font-size: 13px; vertical-align: baseline; line-height: 1.6; text-align: justify; color: #191919; font-family: ‚Libre Baskerville‘, Georgia, serif;“>Um wie viel fällt man um?</p>
    <p style=“box-sizing: border-box; margin: 0px 0px 12px; padding: 0px; border: 0px; font-size: 13px; vertical-align: baseline; line-height: 1.6; text-align: justify; color: #191919; font-family: ‚Libre Baskerville‘, Georgia, serif;“>Ist das Krankengeld dann die ganzen 6 Monate (wenn der Krankenstand 6 Monate dauert), gleich, oder variert das?</p>

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