Ich habe im „grossen Ortner“ das Beispiel mit der Aufteilung der dritten Masse im Verhältnis gefunden und es hat mir sehr weitergeholfen.
Jedoch ist die Wirklichkeit immer ein bischen anders, wenn nicht ganze Beträge zu rechnen sind, sondern welche mit Kommastellen.
Unterhaltsforderung A € 190,- gekürzt 1,90
Unterhallsforderung B € 115,- gekürzt 1,15
Unterhallsforderung C € 73,- gekürzt 0,73
1,90 + 1,15 + 0,73 = 3,78
dritte Masse € 299,5 : 3,78 = 79,232
Der betreibende Gläubiger A erhält € 79,232 x 1,90 = € 150,540
Der betreibende Gläubiger B erhält € 79,232 x 1,15 = € 91,116
Der betreibende Gläubiger C erhält € 79,232 x 0,73 = € 57,839
Probe der Aufteilung € 79,232 x 3,78 = € 299,495
Meine Frage dazu, ist die Berechnung bis zur dritten Kommastelle zulässig, da die Rundung den richtigen Betrag ergeben würde.
Und wie verhält es sich bei den Massen mit Kommastellen, haben die zu bleiben oder müssen die wie die Grundbeträge auf volle Euro abgerundet werden.
Danke für die Hilfe
MfG mini