Arbeitskräfteüberlassung

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  • #15995

    Liebe Kollegen!

    Laut § 135 Gewerbeordnung sollte es zulässig sein, Dienstnehmer eines Unternehmens an ein anderes – Voraussetzung: gleiches Gewerbe – bis zu 180 Tagen pro Jahr zu verleihen. Laut WK ist lediglich ein Vertragsverhältnis (auch unentgeltlich) Voraussetzung. Seitens der KIAB ist keine Stellungnahme zu erhalten. Hat jemand Erfahrung damit?

    lg Sylvia

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