Anrechnung Zeiten für das erhöhte Urlaubsausmaß

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    Liebe Kollegen!

    Hätte ein paar Fragen zwecks anzurechnenden Zeiten für die 6. Urlaubswoche:

    1. Ein DN ist Slowake und hat in der Slowakei Vordienstzeiten, die zum Teil absolviert wurden bevor die Slowakei der EU beigetreten ist  – sehe ich das richtig, dass trotzdem der gesamte Zeitraum seiner Vordienstzeit anzurechnen ist?

    2. Wie verhält es sich mit der Anrechnung der 1. Karenz, wenn jemand die Karenz während eines DV bei einem vorherigen (anzurechnende VDZ) Arbeitgeber genommen hat – nehme an, hier sind ebenfalls nur 10 Monate anzurechnen?

    3. Sehe ich es richtig, dass der Präsenz- und Zivildienst, wenn er z.B. zwischen Schule & Studium oder DV und DV stattgefunden hat, nicht anzurechnen ist?

    Danke im Voraus für Eure Antworten.

    LG

    Claudia

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