Akontierung einer Bonifikation – als Nettovorschuss möglich?

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    Orlando
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    Hallo Leute,

    einem neu eingetretenen Dienstnehmer wurde vertragliche eine jährliche Bonifikation zugesagt. Die Höhe ist variabel und orientiert sich an diversen Zielen. 50 % des maximal erreichbaren Betrages sollen monatlich laufend (14 Mal jährlich in gleichen Teilbeträgen) akontiert werden. Die definitive Höhe steht voraussichtlich immer im April des Folgejahres fest, bei vollständiger Nichterreichung ist die Akontierung zurückzuzahlen. Jetzt stellt sich die Frage, wie bei dieser Faktenlage abzurechnen ist.

    Mein Ansatz wäre, vorab den Nettobetrag der jährlichen Bonifikation zu berechnen, das Ergebnis durch 14 zu teilen und die Akontierung ganz simpel per Nettovorschuss auszuzahlen. Steht die endgültige Bonifikation fest, erhält er diese und zahlt den erhaltenen Vorschuss zurück. Das wäre ohne Frage die für mich einfachste Lösung.

    Sind aber hinsichtlich GKK oder FA Probleme zu erwarten? Der DN verdient über der Höchstbeitragsgrundlage, es fielen also keinerlei SV-Beiträge an. Der gesamte Betrag wäre zudem steuerlich eine 1/6-Überschreitung, fiele er nicht als erste Sonderzahlung im Jahr an. 😉

    Sollte das alles so nicht empfehlenswert sein und ich rechne die Akontierungen als laufenden Bezug ab (wie etwa ein Provisionsakonto), wie stellt sich die Situation dann im April des Folgejahres dar? Für eine Rollung des Vorjahres ist es dann ein bisschen spät.

    Besten Dank im Voraus!

    Gruß
    Roland

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