Startseite › Foren › Laufender Bezug › Zeitausgleich › Re:zeitausgleich
11.4.2006 um 15:58 Uhr
#17569
Teilnehmer
Liebe Sabine!
Zuerst schau in Deinen KV, bzw. Dienstvertrag ob der etwas zu dieser lex specialis bietet.
Im Normfall sehe ich kein Problem, da diese Stunden ja 1:1 bzw 1:1,5 konsumiert wurden.
Sie fallen auch nicht in eine Schnittberechnung, da konsumiert und nicht ausbezahlt.
Bei Beendigung des Dienstverhältnis nicht auf § 19e Arbeitszeitgesetz vergessen! 🙂