Zeitausgleich

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  • #13419

    Ein DG geltet alle anfallenden ÜStd./Sonntagszuschläge/Feiertagszuschläge als Zeitausgleich ab, bei manchen DN sind die ÜStd./Sonntagstunden regelmäßig.

    Könnte es zu einem Problem seitens einer Beitragsprüfung kommen, da regelmäßig anfallende ÜStd. in die Sonderzahlung mit einberechnet werden müssten. (diese aber als Zeitausgleich abgegolten wurden)

    LG Sabine

    #17569
    Martin
    Teilnehmer

      Liebe Sabine!

      Zuerst schau in Deinen KV, bzw. Dienstvertrag ob der etwas zu dieser lex specialis bietet.
      Im Normfall sehe ich kein Problem, da diese Stunden ja 1:1 bzw 1:1,5 konsumiert wurden.
      Sie fallen auch nicht in eine Schnittberechnung, da konsumiert und nicht ausbezahlt.
      Bei Beendigung des Dienstverhältnis nicht auf § 19e Arbeitszeitgesetz vergessen! 🙂

      #17570

      Hallo Martin!

      Danke für die schnelle Hilfe!

      LG Sabine

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