Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Wirtschaftlicher Arbeitgeber › Re:Re: Wirtschaftlicher Arbeitgeber
7.5.2010 um 11:05 Uhr
#19593
Gemäß Art 12 Abs 1 der VO (EG) 883/2004 unterliegt der entsandte Arbeitnehmer weiterhin den österreichischen Rechtsvorschriften, sofern die voraussichtliche Dauer der Arbeit 24 Monate nicht überschreitet und der Arbeitnehmer nicht eine andere Person ablöst.