Wirtschaftlicher Arbeitgeber

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  • #14291

    Brauche zu diesem Thema eure Hilfe.
    Wenn bei einer Auslandsentsendung der Beschäftigerbetrieb im Ausland als wirtschaftlicher AG angesehen wird, laufen wir dann Gefahr, dass die SV, die mittels Ausnahmegenehmigung weiterhin in Österreich verblieben ist, nicht mehr in Österreich sein darf (weil die AG-Eigenschaft in Österreich nicht mehr gegeben ist)?
    Vielen Dank für eure Infos / Erfahrungen zu diesem Thema.
    Wünsche euch allen ein schönes Wochenende.

    #19593

    Gemäß Art 12 Abs 1 der VO (EG) 883/2004 unterliegt der entsandte Arbeitnehmer weiterhin den österreichischen Rechtsvorschriften, sofern die voraussichtliche Dauer der Arbeit 24 Monate nicht überschreitet und der Arbeitnehmer nicht eine andere Person ablöst.

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