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Servus Elisabeth und Alexander!
Bin der gleichen Meinung wie Elisabeth.
Z.B. Lohnsteuer würde „verschoben“ werden.
Sozialversicherung, wer ist nun über/unter der SV Höchstgrenze versichert?
Man könnte von einem oder mehreren Scheindienstverhältnissen sprechen.
Wenn die anderen DN ihm ihren Lohn schenken, könnte Schenkungssteuer anfallen.
Was tun? Eigentlich müßte sich der DN einen unbezahlten Urlaub nehmen und den SV DN+DG Anteil selbst zahlen.
Wie wäre es, wenn der DN seine Arbeitszeit bis auf knapp über der Geringfügigkeitsgrenze absenkt. Somit bleibt er weiter SV-versichert. Er vereinbart das sein Urlaub in Stunden umgerechnet wird, und nun auf die neue Arbeitszeit umgerechnet wird. Nötigenfalls macht er einen Urlaubsvorgriff.
Deine Dienstnehmer vereinbaren eine zeitlich befristete Gehaltskürzung. Der eingesparte Betrag wird für den Gehalt des freigestellten DN verwendet. (=rechtlich nicht ganz sauber)
Was Du auch machst, es gibt keine perfekte Antwort.
Bitte schreib ins Forum welche Lösung Du nimmst.
LG
Martin
P.S. Äh, wie wäre es einen Verein zur Förderung des freigestellten Dienstnehmers samt Homepage zu gründen…
Aber ich glaube das kann nur der Karl-Heinz Grasser machen. 😉