Verzichtserklärung Urlaubsanspruch

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  • #13172

    Sg. Team und liebe Kollegen!

    Folgender Sachverhalt: Mitarbeiter wollen zugunsten des Dienstnehmers auf eigenen Urlaub verzichten, und diesen einem anderen Mitarbeiter zukommen lassen. Jetzt steht dem natürlich gegenüber das UrlG., also wenn ich eine Vereinbarung schliesse, wo Mitarbeiter freiwillig auf einen Teil ihres Urlaubes verzichten, ist diese nichtig. Später könnte der Dienstnehmer dies Vereinbarung ja bekämpfen. Was können wir unternehmen, dass wir einem Dienstnehmer Freizeit für die Dauer von 2 – 5 Monaten geben, ohne Entgeltverlust! Vielleicht kennt jemand eine Möglichkeit, an die ich nicht gedacht habe? Danke im voraus und lg. Alexander

    #17020

    Hallo Alexander!

    In deinem Unternehmen dürfte ein Mitarbeiter in Not geraten sein, der anscheinend sehr geschätzt ist.
    Ich würde auf alle Fälle bedenken, egal wie ihr diesem Mitarbeiter helft – was ist, wenn ein nicht so geschätzter Mitarbeiter später in eine sagen wir mal ähnliche Situation gerät.

    Das mit dem „Urlaub spenden“ würde ich auf alle Fälle unterlassen.

    Ist sicher nicht rechtens und könnte mal zu unangenehmen Auseinandersetzungen führen.

    Ich werde am Montag, wenn ich wieder im Büro bin, mal eine kleine Diskussion über dieses Thema starten und schauen, welche Ideen da kommen.

    Bis dahin

    LG Elisabeth

    #17021

    Servus Elisabeth und Alexander!

    Bin der gleichen Meinung wie Elisabeth.
    Z.B. Lohnsteuer würde „verschoben“ werden.

    Sozialversicherung, wer ist nun über/unter der SV Höchstgrenze versichert?
    Man könnte von einem oder mehreren Scheindienstverhältnissen sprechen.
    Wenn die anderen DN ihm ihren Lohn schenken, könnte Schenkungssteuer anfallen.
    Was tun? Eigentlich müßte sich der DN einen unbezahlten Urlaub nehmen und den SV DN+DG Anteil selbst zahlen.

    Wie wäre es, wenn der DN seine Arbeitszeit bis auf knapp über der Geringfügigkeitsgrenze absenkt. Somit bleibt er weiter SV-versichert. Er vereinbart das sein Urlaub in Stunden umgerechnet wird, und nun auf die neue Arbeitszeit umgerechnet wird. Nötigenfalls macht er einen Urlaubsvorgriff.

    Deine Dienstnehmer vereinbaren eine zeitlich befristete Gehaltskürzung. Der eingesparte Betrag wird für den Gehalt des freigestellten DN verwendet. (=rechtlich nicht ganz sauber)

    Was Du auch machst, es gibt keine perfekte Antwort.
    Bitte schreib ins Forum welche Lösung Du nimmst.
    LG
    Martin

    P.S. Äh, wie wäre es einen Verein zur Förderung des freigestellten Dienstnehmers samt Homepage zu gründen…
    Aber ich glaube das kann nur der Karl-Heinz Grasser machen. 😉

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