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21.4.2010 um 9:35 Uhr
#22440
Hallo!
Ich hätte dazu auch eine Frage:
Heißt das, dass es nicht zulässig ist eine Karenz zB auf 2,5 Jahre zu verlängern? Weil zB die Dienstnehmerin bis zum Ende des Kinderbetreuungsgeldes in Karenz sein möchte? Falls es möglich ist, wann ist diese Verlängerung zulässig?
Danke für die Hilfe!
lg
Anita