Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Urlaubsersatzleistung bei Altersteilzeit › Re:Re: Urlaubsersatzleistung bei Altersteilzeit
3.6.2010 um 6:44 Uhr
#22903
Hallo Mimi!
Die 100 Stunden vom 8-Stunden-Tag sind „wertneutral“ umzurechnen auf 12,5 Arbeitstage plus 30 Arbeitstage für die 120 Stunden beim 4-Stunden-Tag.
Somit sind in Summe 42,5 Arbeitstage zu zahlen.
Arbeitsrechtlich ist die Ersatzleistung zur Gänze beim Austritt zu bezahlen, sie verlängert die Pflichtversicherung.
LG