Urlaubsersatzleistung bei Altersteilzeit

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  • #15749

    Hallo,
    Ich sollte einen Dienstnehmer abrechnen, der in Altersteilzeit bei ständig herabgesetzter Arbeitszeit (50%) beschäftigt ist. Er möchte sich Schulzeiten nachkaufen, damit er früher in Pension gehen kann. Er hat noch Resturlaub stehen (100 Stunden von 100 % Arbeitszeit, 120 Stunden bei herabgesetzter Arbeitszeit)
    Meine Frage ist nun: Wie muss ich die Kalendertage für die Urlaubsersatzleistung berechnung, da ja 100 Stunden bei 8 Stunden Arbeitszeit und 120 Stunden bei 4 Stunden Arbeitszeit da sind? Kann ich alle Stunden mit 4 Stunden pro Arbeitstag rechnen, was für ihn natürlich ein Vorteil wäre?
    Danke für Eure Antwort und liebe Grüße
    Mimi

    #22900

    Noch eine Zusatzfrage: die Abrechnung wird Mitte Monat erfolgen, d.h. die UEL geht über den Monat hinaus. Kann ich jeden Monat den darauf entfallenden Teil überweisen und der GKK melden oder kann ich bei Austritt gleich alles auszahlen und melden?
    Danke
    Mimi

    #22903

    Hallo Mimi!

    Die 100 Stunden vom 8-Stunden-Tag sind „wertneutral“ umzurechnen auf 12,5 Arbeitstage plus 30 Arbeitstage für die 120 Stunden beim 4-Stunden-Tag.

    Somit sind in Summe 42,5 Arbeitstage zu zahlen.

    Arbeitsrechtlich ist die Ersatzleistung zur Gänze beim Austritt zu bezahlen, sie verlängert die Pflichtversicherung.

    LG

    #22902

    Guten Morgen!

    Ganz lieben Dank für die hilfreiche Antwort!
    Noch einen schönen Feiertag und liebe Grüße
    Mimi

    #22901

    Hallo Mimi!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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