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16.9.2010 um 10:03 Uhr
#22624
Hallo Peter!
Diese „wertneutrale“ Umrechnung ist ja wirklich eigentlich eine Gemeinheit:
Aus diesen 41 Urlaubstagen = 8,2 Wochen mit 5 Tagen werden 8,2 Wochen mit 2 Tagen, also 16,4 Urlaubstage…
Für die Dienstnehmerin wäre es daher besser, den Resturlaub von 41 Tagen vor der ETZ zu verbrauchen (praktisch zwischen Ende der Karenz und Beginn der ETZ).
LG