Re:Re: Urlaubsanspruch bei Änderungskündigung

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#21408

Hallo milkymaus!

In deinem Fall wird das Dienstverhältnis NICHT beendet, da keine Unterbrechung.
Das DV ist als durchlaufendes Arbeitsverhältnis zu werten.
Somit keine Auszahlung der Ersatzleistung Urlaubsentgelt und daher auch keine Probleme mit Aliquotierungen.

LG