Urlaubsanspruch bei Änderungskündigung

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    Hallo Liebes Forum!

    Ich habe bezüglich dem Urlaubsanspruch bei einer Änderungskündigung folgendes Problem:

    Austritt: 30.04.2009 Änder.Kündig.

    Nicht konsumierter Urlaub: 17 Tage

    Dh: Urlaubsstand per 31.12.2008 ist 15. Tage
    konsumiert im 01/09 6 Tage
    konsumiert im 02/09 1 Tag
    Es besteht ein aliquoter Anteil von 9 Tagen von 01.01.- 30.04.2009
    Ende Entgeltanspruch: 27.05.2009

    Jetzt komme ich zu meiner Frage:

    Wenn der DN vollkommen abgerechnet wurde (mit allen ihm zustehenden Ansprüchen) und mit 01.05.2009 einen völlig neuen Dienstvertrag erhält, dann besteht wie viel Urlaubsanspruch ?

    Hat dieser DN wieder den vollen Anspruch von 25.Tagen?
    Oder wird dies aliquotiert?

    Im „PV in der Praxis“ von Linde Stand: 1.1.2009 steht folgendes:

    Der Anspruch auf Urlaub (auf Konsumation des Urlaubs) entsteht

    +) in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahrs im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit (aliquoter Anspruch -> 26.2.2.2.1)

    +) nach sechs Monaten in voller Höhe.

    +) Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahrs (§ 2 Abs. 2 UrlG)

    Alle Zeiten, die der Arbeitnehmer im unmittelbar (lückenlos) vorangegangenen Arbeits(Lehr)verhältnissen zum selben Arbeitgeber zurückgelegt hat. Gelten für die Erfüllung der Wartezeit (die ersten sechs Monate des ersten Arbeitsjahrs), die Bemessung des Urlaubsausmaßes und die Berechnung des Urlaubsjahrs als Dienstzeiten. (§ 2 Abs. 3 UrlG)

    Dasselbe Problem habe ich mit der Abrechnung Änderungskündigung per 30.06.2009 und Neuanmeldung 1.07.2009. Wie sieht es da aus?

    Danke für Eure Hilfe
    Milkymaus

    #21408

    Hallo milkymaus!

    In deinem Fall wird das Dienstverhältnis NICHT beendet, da keine Unterbrechung.
    Das DV ist als durchlaufendes Arbeitsverhältnis zu werten.
    Somit keine Auszahlung der Ersatzleistung Urlaubsentgelt und daher auch keine Probleme mit Aliquotierungen.

    LG

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