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27.12.2005 um 10:29 Uhr
#17029
Sowas hab ich überhaupt noch nie gehört!!!
Im Krankenstand kann kein Urlaub vereinbart werden weil auch der Erholungszweck nicht gegeben ist.
Diese DN bekommen ja auch von der Krankenkasse Krankengeld. Somit müsste dieser das Krankengeld zurückzahlen!
Es ist weder vom EFZG noch vom Urlaubsgesetz gedeckt.
LG