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18.8.2009 um 0:12 Uhr
#21855
Hallo Dane!
Du hast vollkommen richtig gerechnet:
1.830,– : 150 = 12,20 x 50% = EUR 6,10 für einen ÜZ.
Die 75 Euro entsprechen gerundet 4,10 Überstunden (was sehr seltsam ist, aber trotzdem O.K. sein kann).
Folgende Berechnung: 1 Überstunde besteht aus 12,20 Grundlohn und 6,10 Zuschlag = in Summe 18,30 Euro
75 Euro : 18,30 Euro = gerundet 4,10 Überstunden.
Somit haben wir steuerfrei dann 4,10 Überstundenzuschläge x 6,10 = EUR 25,01.
Alles klar?
LG