Re:Re: Überstunden Ausfallsprinzip

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#21679
Martin
Teilnehmer

    servus peter!

    es ist richtig, dass bei einer überstundenpauschale nicht noch extra ein schnitt für fehlzeiten berechnet wird.
    aber: in deinem fall sollte der dienstnehmer die stunden leisten.
    d.h. bei z.b. 2 wochen urlaub müsste er die überstunden in die restliche zeit des monats hineinpressen –
    und das ist eine definitive schlechterstellung.
    deshalb bin ich bei dir das ein zusätzlicher schnitt gebührt.

    zusatzfrage:
    bei eintritt bei/vor 1987 fällt abfertigung an. wie berechnest du diese?