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8.8.2009 um 9:15 Uhr
#21678
Martin
Teilnehmer
nachtrag:
falls immer mehr überstunden geleistet wurden, als im überstundenpauschale gedeckt sind, hat der dienstnehmer einen nachteil.
logo – auch wenn dieser anspruch schon verjährt ist, könnte der dienstnehmer noch den PENSIONSSCHADEN geltend machen.
und der verjährt erst nach pensionsantritt.
d.h. die sv beiträge könnten bei einer gpla vom prüfer vorgeschrieben werden. falls dies nicht gemacht wird, werden die sv- beiträge für die pension zu niedrig angenommen. der dienstehmer könnte nun die firma für den differenzbetrag seiner pension in haftung nehmen.
unwahrscheinlich aber: „nichts ist unmöglich“