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27.4.2010 um 21:22 Uhr
#22777
Hallo Sabine!
Grundsätzlich muss man sagen, dass der DG verlangen kann, dass Arztbesuche tunlichst in der Freizeit des AN zu konsumieren sind. Stehen aber die Ordinationszeiten gegen die Dienstzeiten so werden diese auch zu bezahlen sein. Wichtig ist nur zu erfragen, ob die Genehmigung dieser Zeiten auch durch einen ordentlich praktizierenten Arzt erfolgt ist. Wenn ja, kommt das Ausfallsprinzip zu tragen, heißt DG hat Entgeltfortzahlungspflicht.
Sollten aber KS und Fehlzeiten aber ergeblich groß sein, steht auch einer Kündigung nix im Weg.
LG Josef