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1.7.2009 um 13:21 Uhr
#21815
Hallo Sleepwalker,
das kommt auf den KV an. Wenn der KV das Stichtagsprinzip vorsieht (z.B. Handelsangestellte), ist das Gehalt im Monat der Auszahlung der Sonderzahlung maßgebend. Ansonsten ist die Sonderzahlung als Durchschnittswert zu berechnen (Mischsonderzahlung).
LG
Mathias