SZ (Urlaubsgeld) bei verschiedenen Bezügen im laufenden Jahr

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre von Mathias.
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  • #15276

    hallo,

    wir wurden ab Mai (per Vereinbarung) auf 34 Stunden reduziert (Wirtschaftlage).

    Jetzt habe ich die Abrechnung fürs Urlaubsgeld in Händen und darauf wird das UG vom letzten, verminderte, Gehalt berechnet.

    Sollte das, wenn es Änderungen gegeben hat, nicht vom Jahrensschnitt berechnet werden? Ich hatte 4 Monate Vollarbeitszeit und nur 2 Monate Teilarbeit und seh irgendwie nicht ein, dass der kleinere Betrag als Berechnungsgrundlage herhalten darf.

    Dank!

    #21815

    Hallo Sleepwalker,

    das kommt auf den KV an. Wenn der KV das Stichtagsprinzip vorsieht (z.B. Handelsangestellte), ist das Gehalt im Monat der Auszahlung der Sonderzahlung maßgebend. Ansonsten ist die Sonderzahlung als Durchschnittswert zu berechnen (Mischsonderzahlung).

    LG
    Mathias

    #21816

    Hallo Mathias,

    da du dich in diesem Bereich auskennst, habe ich auch eine Frage wegen dem Stichtagsprinzip:

    Ich bekomme grundsätzlich 12 gleiche Bruttogehälter (+WR u. UB).
    Jetzt ist es aber so, dass ich im April Mehrstunden ausbezahlt bekommen habe. Muss es dann nicht so sein, dass sich dann die Bemessungsgrundlage für die Urlaubsbeihilfe erhöht (bekomme ich im Juni)?

    Danke

    #21817

    Hallo Wilhelm,

    es kommt darauf an, was der KV als Berechnungsgrundlage definiert – Grundgehalt, Monatsgehalt, oder Monatsentgelt. Dann kommt es darauf an, ob Du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest. Wenn das nur einmalig geleistete Mehrstunden waren, gehören die eher nicht in die Sonderzahlungen hineingerechnet.

    Bei Teilzeitkräften mit regelmäßiger Mehrarbeit – sofern die Mehrstunden nicht in Freizeit konsumiert werden – gehört normalerweise ein Durchschnitt gerechnet, bei Vollzeitkräften normalerweise nicht.

    Wenn das Monatsgehalt Berechnungsgrundlage ist, dann sind bestimmte, im KV definierte Bezugsbestandteile in die Sonderzahlung einzurechnen; das sind meist nur regelmäßig in gleicher Höhe anfallende fixe Zulagen, nicht jedoch leistungsabhängige Bezugsbestandteile wie Überstunden, Prämien etc.

    Ist das Monatsentgelt Berechnungsgrundlage, sind alle Bezugsbestandteile (auch Überstunden, leistungsabhängige Prämien etc.) einzurechnen; mir fällt nur im Moment kein KV ein, bei dem das der Fall ist.

    Ist nur das Grundgehalt Berechnungsgrundlage, wird nichts anderes hineingerechnet.

    LG
    Mathias

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