Re:Re: Sonderzahlung bei Austritt

Startseite › Foren › Sonderzahlung › Sonderzahlung bei Austritt › Re:Re: Sonderzahlung bei Austritt

#22466

Hallo Gaby!

Zu 1.) Korrekt, der zuviel bezahlte UZ kann gegen die (aliquote) WR aufgerechnet werden.

Zu 2.) Habe ich dir (glaube ich) schon mal per e-mail beantwortet.

LG