Sonderzahlung bei Austritt

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  • #15561

    1) Stimmt das:

    Bei einvernehmlicher Lösung des DV ist der zuviel bezahlte aliquote Anteil der bereits erhaltenen SZ vom DN zurückzuholen (aufzurollen)?
    Es besteht kein KV. alle Dn sind Angestellte.

    2) Zur Berechnung der SZ nochmal:

    Bis jetzt wurde der Durchschnitt des Bruttomonatsgehaltes für die Berechnung herangezogen. Steht aber so nicht im DV. Im DV steht SZ in der Höhe eines Bruttomonatsgehalts (was für mich keine SB oder ÜP inkludiert).
    Mit welcher Variante liege ich jetzt richtig?

    Danke für eure Mühe!

    #22466

    Hallo Gaby!

    Zu 1.) Korrekt, der zuviel bezahlte UZ kann gegen die (aliquote) WR aufgerechnet werden.

    Zu 2.) Habe ich dir (glaube ich) schon mal per e-mail beantwortet.

    LG

    #22467

    Das stimmt – aber ich hab nochmal nachgesehen: in den DV steht wörtlich der UZ und die WR betragen ein Monatsgehalt – es steht nichts vom Durchschnittsgehalt. Ich nehm also den letzten Gehalt her…ist das ok?
    Da du geschrieben hast was für den DN besser ist, nehm ich an ja.

    #22468

    Hallo Gaby!

    O.k. letzter Gehalt passt.
    Allerdings, wenn die „bisherige Betriebsübung“ günstiger wäre, musst du diese heranziehen.

    LG

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