Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › schwanger und arbeitsunwillig-keine Kündigungsmöglichkeit? › Re:Re: schwanger und arbeitsunwillig-keine Kündigungsmöglichkei
Das Problem ist, dass der Dienstgeber sich auch nicht richtig artikulieren kann, er ist Ausländer – und mit Behörden will man da am besten nichts oder so wenig wie möglich zu tun haben, ob diese im positiven oder negativen Sinne für einen arbeiten würden. Man kann die Klienten nur anhalten, die Hilfe in Anspruch zu nehmen, vielleicht einen Brief schreiben – aber den letzten Schritt müssen sie dann doch selbst tun. Und da ist das Problem auch schon, sie machen es einfach nicht.
Warum bei der Scheidung von Dienstgeber und Dienstnehmer immer der Lohnverrechner der Leidtragende sein muss, werde ich nie verstehen, aber vielleicht wird irgendwann mal eine sozialversicherungstechnische Zusatzabgabe erfunden, die uns die Psychotherapie gewährleistet, die wir nach einigen Jahren zäher gleichwertiger und immer wieder auftretender Erfahrungen so gut wie sicher blüht….
aktuell ist es meines Wissens so, dass der Dienstgeber sich wehrt, die Abgaben zu den verrechneten Beträgen zu bezahlen und schockiert ist, dass er die Dienstnehmerin ab Anfang Dezember wieder bezahlen muss und erst im Jänner kündigen kann… was soll man da sagen – hätte er dem ersten Rat Folge geleistet und hätte sich an das Arbeits- und Sozialgericht gewendet, wäre das alles nun nicht so verfahren. Die Androhung der Strafen erfolgte übrigens seitens der Krankenkasse.
man wird sehen, wie es weitergeht.
bis dahin liebe Grüsse und nicht verzweifeln, auch der November und der Sonderzahlungsstress gehen vorbei… 🙂