schwanger und arbeitsunwillig-keine Kündigungsmöglichkeit?

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  • #16793

    Eine Dienstnehmerin hat Anfang April bei einem Dienstgeber begonnen zu arbeiten. Im Juni wurde sie beim Stehlen erwischt und entlassen. Sie verliess auf der Stelle das Geschäft mit den Worten „ihr könnt mich nicht rausschmeissen, ich bin schwanger!“ und ward seither auch nicht mehr bei der Arbeit gesehen. Sie war dann bei der Arbeiterkammer, die KK hat angerufen und verlautbart, man könne sie nicht abmelden, so wurde die Entlassung (Ende August erst) storniert – nur: SO kanns doch auch nicht gehen!? Sie hat die Bestätigung des Arztes, die am 23.4. ausgestellt wurde, nach der Entlassung vorgezeigt.
    Sie schrieb in einem Einschreiben an den Dienstgeber, dass er sie ungerechtfertigt entlassen hätte und sie arbeitswillig sei.
    Sie war jedoch nie erreichbar und erschien auch nicht zur Arbeit, äusserte sich in keiner Weise (deshalb beließ man vorerst die Entlassung).
    Anfang September kam die Dienstnehmerin und entschuldigte sich beim Geschäftsführer und bat um Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses wegen der Bemessung für die Wochenhilfe bis Ende September, sie wäre dann mit einer einvernehmlichen Kündigung einverstanden. Man setzte das Schreiben auf, sie weigerte sich, dies zu unterschreiben und kam wiederum nicht zur vereinbarten Zeit zur Arbeit und war auch nicht erreichbar.
    Die Anfrage, was man tun könnte, kam von einer Bekannten – sie hat eine Gegendarstellung an die AK verfasst und dem Dienstgeber geraten, einen Anwalt aufzusuchen, um die Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht einzureichen.
    Kann man sonst etwas unternehmen? Hat man irgendwo versäumt, etwas zu unternehmen? Was hätte man richtigerweise tun können?

    #24952
    Martin
    Teilnehmer

    Kriminelle Handlungen sind auch nicht durch den Gemütszustand während der Schwangerschaft entschuldbar.
    Mein Rat: Beratung durch Anwalt (Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer)

    #24953

    Danke für Deine Rückmeldung!
    Die Krankenkasse hat drauf bestanden, dass es „einfach nicht geht“, sie abzumelden, die Arbeiterkammer hat fleissig Briefe und Drohungen geschrieben, schliesslich ist dem Dienstgeber eine Strafe von 5.000-10.000 Euro Verwaltungsstrafe angedroht worden, weil die Abmeldung zuerst nicht zurückgezogen wurde bzw. dann die Beitragsgrundlage nicht verrechnet wurde, schliesslich auch keine zweckmässige Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochenhilfe ausgestellt werden konnte…. Chaos pur.
    Die Arbeitnehmerin hatte nun 1 Tag vor dem Mutterschutzbeginn bedauerlicherweise eine Totgeburt.
    was soll man da sagen. Der Dienstgeber hat nun nachgegeben und die Beitragsgrundlagen verrechnet, die Arbeits- und Entgeltbestätigung neu ausgestellt (ich bezweifle, dass er das Entgelt auszahlt, das wird das nächste Thema), ich habe ihm verständlich machen wollen, dass er eine Kündigung bei Gericht hätte einreichen müssen und dieser sicher stattgegeben würde, das hat er auch nicht gemacht – man ist da als Lohnverrechner hilflos! Sogar ich habe nun ein schlechtes Gewissen, aber was kann der Dienstgeber dafür, und was die Lohnverrechnung, SO kanns einfach nicht gehen!
    Der Mutterschutz endet am 3.12.
    bis zur mit Spannung erwarteten Fortsetzung dieses Dramas
    liebe Grüsse

    #24954
    Martin
    Teilnehmer

    Das sind ja seltsame Drohungen der AK.
    Was sagt die Rechtshilfe der Wirtschaftskammer zu dem Fall?

    Wenn der Nettobezug nicht ausbezahlt wird,
    dann machst Du eine Rückverrechnung mit „Rückzahlung Arbeitslohn“?

    Halte uns am laufenden… Wie ein Fernsehkrimi mit Fortsetzungen.

    #24955

    Das Problem ist, dass der Dienstgeber sich auch nicht richtig artikulieren kann, er ist Ausländer – und mit Behörden will man da am besten nichts oder so wenig wie möglich zu tun haben, ob diese im positiven oder negativen Sinne für einen arbeiten würden. Man kann die Klienten nur anhalten, die Hilfe in Anspruch zu nehmen, vielleicht einen Brief schreiben – aber den letzten Schritt müssen sie dann doch selbst tun. Und da ist das Problem auch schon, sie machen es einfach nicht.
    Warum bei der Scheidung von Dienstgeber und Dienstnehmer immer der Lohnverrechner der Leidtragende sein muss, werde ich nie verstehen, aber vielleicht wird irgendwann mal eine sozialversicherungstechnische Zusatzabgabe erfunden, die uns die Psychotherapie gewährleistet, die wir nach einigen Jahren zäher gleichwertiger und immer wieder auftretender Erfahrungen so gut wie sicher blüht….

    aktuell ist es meines Wissens so, dass der Dienstgeber sich wehrt, die Abgaben zu den verrechneten Beträgen zu bezahlen und schockiert ist, dass er die Dienstnehmerin ab Anfang Dezember wieder bezahlen muss und erst im Jänner kündigen kann… was soll man da sagen – hätte er dem ersten Rat Folge geleistet und hätte sich an das Arbeits- und Sozialgericht gewendet, wäre das alles nun nicht so verfahren. Die Androhung der Strafen erfolgte übrigens seitens der Krankenkasse.

    man wird sehen, wie es weitergeht.
    bis dahin liebe Grüsse und nicht verzweifeln, auch der November und der Sonderzahlungsstress gehen vorbei… 🙂

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