Re:Re: schwanger und arbeitsunwillig-keine Kündigungsmöglichkei

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#24954
Martin
Teilnehmer

Das sind ja seltsame Drohungen der AK.
Was sagt die Rechtshilfe der Wirtschaftskammer zu dem Fall?

Wenn der Nettobezug nicht ausbezahlt wird,
dann machst Du eine Rückverrechnung mit „Rückzahlung Arbeitslohn“?

Halte uns am laufenden… Wie ein Fernsehkrimi mit Fortsetzungen.