Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › schwanger und arbeitsunwillig-keine Kündigungsmöglichkeit? › Re:Re: schwanger und arbeitsunwillig-keine Kündigungsmöglichkei
Danke für Deine Rückmeldung!
Die Krankenkasse hat drauf bestanden, dass es „einfach nicht geht“, sie abzumelden, die Arbeiterkammer hat fleissig Briefe und Drohungen geschrieben, schliesslich ist dem Dienstgeber eine Strafe von 5.000-10.000 Euro Verwaltungsstrafe angedroht worden, weil die Abmeldung zuerst nicht zurückgezogen wurde bzw. dann die Beitragsgrundlage nicht verrechnet wurde, schliesslich auch keine zweckmässige Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochenhilfe ausgestellt werden konnte…. Chaos pur.
Die Arbeitnehmerin hatte nun 1 Tag vor dem Mutterschutzbeginn bedauerlicherweise eine Totgeburt.
was soll man da sagen. Der Dienstgeber hat nun nachgegeben und die Beitragsgrundlagen verrechnet, die Arbeits- und Entgeltbestätigung neu ausgestellt (ich bezweifle, dass er das Entgelt auszahlt, das wird das nächste Thema), ich habe ihm verständlich machen wollen, dass er eine Kündigung bei Gericht hätte einreichen müssen und dieser sicher stattgegeben würde, das hat er auch nicht gemacht – man ist da als Lohnverrechner hilflos! Sogar ich habe nun ein schlechtes Gewissen, aber was kann der Dienstgeber dafür, und was die Lohnverrechnung, SO kanns einfach nicht gehen!
Der Mutterschutz endet am 3.12.
bis zur mit Spannung erwarteten Fortsetzung dieses Dramas
liebe Grüsse