Re:Re: Lohnpfändung

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#17251

Liebe Barbara,
der Rechtsanwalt hat leider Recht. Das Pfandrecht entfaltet seine Wirkung mit der (rechtswirksamen) Zustellung, damit ist dein Stichtag der 24.10.05. Du hättest daher bereits im Oktober den pfändbaren Betrag einbehalten müssen (falls du es nicht ohnehin getan hast).

Richtig ist:
1. Die Drittschlundererklärung mit Stand 24.10.2005,
2. Die Verständigung vom Bezugsende entsprechend der Fristen.

Liebe Grüße
Stefanie